Harte Hand gegen Kiffer: Das ist der Stand bei Bayerns Cannabis-Clubs
Autor: Robert Wagner
Bayern, Dienstag, 25. März 2025
Seit einem Jahr gilt eine Teil-Legalisierung von Cannabis, seit zehn Monaten dürfen Vereinigungen unter strengen Regeln anbauen - zumindest laut Gesetz. In Bayern: Fehlanzeige.
Vor einem Jahr wurde zum 1. April 2024 der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen bundesweit legalisiert. Zwei Monate später konnten ab 1. Juli sogenannte Cannabisclubs einen Antrag auf nicht kommerziellen Anbau in ihrem jeweiligen Bundesland stellen.
Fast ein Jahr später ist in Bayern noch keine einzige nicht-kommerzielle Anbauvereinigung für Cannabis genehmigt worden. Bislang seien beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 37 Anträge auf eine Erlaubnis eingegangen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Davon seien acht Anträge wieder zurückgenommen worden; ein Antrag wurde abgelehnt. 28 Anträge werden noch geprüft. "Erlaubnisse wurden noch nicht erteilt."
Harte Linie gegen Cannabis-Clubs
Kritiker der harten Linie der bayerischen Staatsregierung führen an, dass das indirekte Verbot der Cannabis-Clubs durch Nicht-Genehmigungen kriminelle Strukturen und den teil-legalen Handel von verschreibungspflichtigem Cannabis über Online-Apotheken fördert. Doch auch wenn eine Mehrheit der Deutschen hinter eine Legalisierung bzw. Entkriminalisierung von Cannabis steht, kritisiert die Staatsregierung Teillegalisierung weiter und versucht, diese mit strengen Regeln einzuschränken.
"Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ist und bleibt ein schwerer Fehler", sagt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). "Mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Suchtprävention halte ich sie für unverantwortlich. Bayern setzt sich dafür ein, dass die Legalisierung vollständig zurückgenommen wird."
Das strenge bayerische Vorgehen habe sich bewährt. "Das gilt insbesondere auch für das Erlaubnisverfahren zum Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Gerade hier ist ein konsequenter Vollzug von größter Bedeutung, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen." Andererseits musste Bayern sich wegen der harten Hand der Staatsregierung schon gegen juristische Klagen erwehren.
Andere Bundesländer genehmigen längst
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte früher einmal darauf verwiesen, dass die Bestimmungen des bundesweiten Cannabis-Gesetzes eine umfangreiche und zeitaufwendige Prüfung der Antragsunterlagen erforderlich machten.
In anderen Bundesländern wurden allerdings längst Genehmigungen erteilt. Nach einem Bericht der Mediengruppe Ippen Media vom Januar auf Basis einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken waren bis Dezember vergangenen Jahres 83 Anträge positiv beschieden worden. Die meisten Genehmigungen erteilten demnach bis zu diesem Zeitpunkt Niedersachsen (20) und Nordrhein-Westfalen (25). Insgesamt waren im Dezember 349 Anträge offen.