Günther Felbinger gesteht: Abgeordneter hat Landtag betrogen - Tausende Euro fehlen

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Der unterfränkische Landtagsabgeordnete gestand vor Gericht, dass er den bayerischen Landtag betrogen hat. Foto: Matthias Balk/dpa
Der unterfränkische Landtagsabgeordnete gestand vor Gericht, dass er den bayerischen Landtag betrogen hat. Foto: Matthias Balk/dpa

Der unterfränkische Landtagsabgeordnete gestand vor Gericht, dass er den bayerischen Landtag betrogen hat. Wie geht es nun weiter?

Der unterfränkische Landtagsabgeordnete Günther Felbinger hat vor Gericht die Betrugsvorwürfe gegen ihn im Kern eingeräumt. "Ich möchte erklären, dass das, was in der Anklage steht, richtig ist", sagte er vor dem Münchner Landgericht: "Ich bedauere mein Verhalten und entschuldige mich dafür."
Staatsanwalt Florian Weinzierl hatte Felbinger zuvor vorgeworfen, in fünf tatmehrheitlichen Fällen mit gefälschten Mitarbeiterverträgen und einem fingierten Arbeitsvertrag mit dem Vermieter seines Bürgerbüros in Karlstadt den Bayerischen Landtag um knapp 56.000 Euro betrogen zu haben.

Felbinger versuchte seine finanziellen Tricksereien mit dem hohen Arbeitsaufwand als Landtagsabgeordneter im ländlichen Raum zu erklären: Er sei so viel unterwegs gewesen, dass seine Aufwandpauschale als Abgeordneter von mehr als 3000 Euro im Monat dafür nicht ausgereicht habe. "Ich hatte allein 2000 Euro Benzinkosten im Monat", sagte Felbinger aus - was mindestens 15.000 Kilometer Fahrleistung im Monat entspräche. Um nicht draufzahlen zu müssen, habe er deshalb "versucht, das auszugleichen", erklärte er.

Weil seine Abgeordneten-Pauschale ausgeschöpft gewesen sei, habe er also den Topf der extra abzurechnenden Mitarbeiterverträge angezapft, fragte Richterin Elisabeth Ehrl mit strengem Blick. "Das ist die Grundidee, die auch im Landtag so herrschte", antwortete der Abgeordnete. "Das heißt: Das machen alle so?", fragte die Richterin ungläubig nach: "Lassen wir das mal so stehen", entgegnete Felbinger schmallippig.


Felbinger verweist auf Landratsamt

Als neuer Abgeordneter habe er sich auf die Aussagen verlassen, "die sie von beratenden Stellen bekommen. Und ich habe mich vom Landtagsamt diesbezüglich beraten lassen". Ein weiterer Mitarbeiter des Landtagsamtes wies wenig später als Zeuge zwielichtige Hilfestellungen für Abgeordnete jedoch entschieden zurück: "Damit würden wir ja unserem eigenen Dienstherren schaden", entrüstete sich der Beamte. Es werde im Landtag wohl kaum Merkblätter geben, wie man am besten betrügen kann, befand auch Richterin Ehrl.

"Ich habe kein Geld selbst verwendet, sondern ausschließlich in unsere politische Arbeit gesteckt", beteuerte Felbinger. "Dass Sie sich davon keine Segelyacht im Mittelmeer gekauft haben, ist klar", gestand auch Richterin Ehrl zu. Trotzdem werfe etwa kritische Fragen auf, dass Felbinger einige der fraglichen Mitarbeiterverträge quasi mit sich selbst geschlossen hatte - links als Landtagsabgeordneter, rechts als Vorsitzender der Freien-Wähler-Kreisgruppe Main-Spessart. Gefragt, warum er dies nicht besser geregelt habe, antwortete Felbinger lapidar: "Das Landtagsamt hat es nicht als fehlerhaft kritisiert."

Ob ein einmaliger Dienstvertrag mit der Kreiswählergruppe Main-Spessart über 3600 Euro aus dem September 2010 nur deshalb geschlossen wurde, um im Rechnungsjahr noch nicht genutzte Geldmittel aus der MdL-Pauschale "abzuschöpfen", konnte Felbinger nicht klar beantworten. Belege oder belegbare Gegenleistungen sind allerdings nicht vorhanden, räumte sein Anwalt Martin Reymann-Brauer schließlich ein.


"Deal" kommt nicht in Betracht

Offen blieb zunächst auch, ob Felbinger die Erträge aus den fingierten Mitarbeiter-Verträgen mit Kreis- und Bezirksverband der Freien Wähler genutzt hat, um sich die für Freie-Wähler-MdL obligatorische Abgeordneten-Abgabe von zuletzt 4500 Euro im Jahr an die eigene Partei zu sparen: Ob er diese Zahlungen jedes Jahr in vollem Umfang geleistet habe, "dafür würde ich die Hand nicht ins Feuer legen", sagte der Main-Spessart-MdL nur.

Felbinger erklärte zudem, dass er nach dem Ende seines Landtagsmandats in diesem Herbst gerne als angestellter Sportlehrer an die Würzburger Karl-Kroiß-Schule zurückkehren würde. Sein Anwalt versuchte offenbar auch deshalb, im vergangenen September das Betrugsverfahren mit Zahlung einer Geldstrafe zu beenden. Staatsanwaltschaft und Gericht lehnten diesen "Deal" jedoch ab: Bei einer möglichen Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr komme dies nicht in Betracht, erklärte Staatsanwalt Weinzierl. Der Prozess wird noch bis 15. März fortgesetzt.