Deggendorf: Ex-Politiker Grosz wegen Söder-Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt
Autor: Agentur dpa
Deggendorf, Montag, 08. April 2024
Müssen sich Politiker bei Reden am Aschermittwoch zukünftig zügeln? Der Ex-Politiker Gerald Grosz verteidigt seine Attacken als Satire. Das Gericht verurteilt ihn trotzdem.
Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch (14. Februar 2024) der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz zu einer Geldstrafe verurteilt. Söder werde durch die Beleidigung "in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes" gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung in Deggendorf. Demnach soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro zahlen, also 14.850 Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Grosz kündigte an, Berufung einlegen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Der ehemalige österreichische Politiker hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als "Södolf", "Corona-Autokrat" und "Landesverräter" bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen "Horrorclown". Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt. Das hatte der 47-Jährige aber nicht akzeptiert und Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Nach mutmaßlicher Söder-Beleidigung: Grosz verteidigt Rede als Satire
Die nun verhängte Strafe fällt deutlich geringer aus, da der Tagessatz nach den Angaben von Grosz zu seinen Einkünften nach unten korrigiert wurde. Grosz bestritt außerdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner mit einem Geweihstück als Griff dabeigehabt. Nachdem die Verteidigung einen solchen im Gericht präsentierte und die Ähnlichkeit zu einem traditionellen Jagdmesser unterstrich, zog die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zurück. Die Anzahl der Tagessätze blieb dennoch gleich, da das Gericht Grosz nun nicht mehr als geständig betrachtet, wovon es in der ersten Entscheidung ausgegangen war.
Video:
Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als "Satire". Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. "Niveaulose" Kritik sei dort üblich. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt deshalb als "Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch". Immer wieder zitierten die Verteidiger auch vergangene Aussagen des Ministerpräsidenten selbst.
Söder hatte beim diesjährigen politischen Aschermittwoch in Passau Katrin Ebner-Steiner, mit der umstrittenen Nazi-Propaganda-Filmemacherin Leni Riefenstahl und Bundesumweltministerin Steffi Lemke mit der DDR-Funktionärin Margot Honecker verglichen. "Wer besonders austeilt, der muss auch besonders einstecken", sagte ein Anwalt von Grosz.
Grosz widerspricht Vorwürfen und bezeichnet Auftritt als "klassische Bierdeckelrede"
Die Staatsanwaltschaft warf Grosz eine "rhetorisch ausgefeilte" Rede mit "menschenverachtender Hetze" vor. Grosz widersprach: Die Wörter, wegen denen er zur Anklage stehe, seien ihm "spontan" eingefallen. Es sei eine "klassische Bierdeckelrede" gewesen. Für seine rund 45-minütige Rede habe er sich nur wenige Notizen auf einem "Bierzettel" gemacht, sagte der 47-Jährige.
Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. FPÖ und BZÖ sind - wie die AfD in Deutschland - rechtspopulistische sowie eurokritische Parteien in Österreich.