Corona-Regeln zu Silvester und Neujahr in Bayern: Feiern, Böllerverbot, Sperrstunde
Autor: Nadine Schobert
München, Freitag, 31. Dezember 2021
Seit dem letzten Corona-Gipfel des Jahres 2021 steht fest: In Bayern wird sich an den Corona-Regeln für den Jahreswechsel wenig ändern. Für Silvester und Neujahr gibt es dennoch Neuerungen zu beachten - ein Überblick.
- Corona-Regeln in Bayern zu Silvester und Neujahr
- Neue Corona-Maßnahmen wirken sich auch auf das Feiern des Jahreswechsels aus
- Kontaktbeschränkungen und Feuerwerk: Diese Beschränkungen sind neu - auch für Geimpfte
- Lockerung für Gastronomie: Änderung bei der Sperrstunde in Bayern zu Silvester
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag (21.12.2021) haben Bund und Ländern teilweise neue Corona-Regeln beschlossen. Ab Dienstag, 28. Dezember, gelten beispielsweise neue Kontaktbeschränkungen - diesmal auch für Geimpfte und Genesene. Eine Übersicht über die verschärften Regelungen in Bayern findest du hier. Viele Menschen fragen sich jetzt: Kann dieses Jahr an Silvester endlich wieder die große Party mit Feuerwerk steigen? Hier erfährst du, wie Silvester in Bayern aussehen wird, was erlaubt ist und was nicht.
Kontaktbeschränkungen zu Silvester in Bayern - das gilt für private Feiern
In Sachen Kontaktbeschränkungen wird sich für Ungeimpfte nichts ändern. Damit dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur noch mit maximal zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Das gilt auch für Silvester.
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Neu ist auch in Bayern: Ab dem 28. Dezember gelten auch für Geimpfte und Genesene strengere Kontaktbeschränkungen: Nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich ab dann treffen, das gilt für Innen- und Außenbereiche. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Ziel der Beschränkungen ist es, größere Silvesterfeiern zu verhindern, auch im Hinblick auf die wohl deutlich ansteckendere Omikron-Variante.
Damit ist die Frage nach der großen Silvester-Party beantwortet: Sie wird auch 2021 nicht möglich sein.
Böllerverbot, keine größeren Ansammlungen: Das gilt für Feiern auf der Straße in Bayern zu Silvester
Neben den Kontaktbeschränkungen wird an Silvester auch ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot gelten, und zwar von Silvester 15 Uhr bis Neujahr um 9 Uhr. Außerdem dürfen keine Böller oder Feuerwerkskörper verkauft werden. Und auch wer noch Feuerwerk "übrig" hat, muss aufpassen, denn auf "besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" hat das bayerische Kabinett ein Feuerwerksverbot ermöglicht. Dieses können die Kommunen festlegen, wie es zum Beispiel die Stadt Bayreuth kürzlich getan hat.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehenClubs und Diskotheken sind im Freistaat bereits geschlossen - und das wird auch so bleiben. Gastronomie darf grundsätzlich geöffnet haben - mit 2G-Regel.