Corona-Regeln im ÖPNV in Bayern: 3G in Bus und Bahn - das musst du wissen

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Corona-Regeln im ÖPNV in Bayern: 3G in Bus und Bahn - das musst du wissen
Seit Sonntag, 20. März 2022, gelten in Bayerns Bussen und Bahnen neue Corona-Regelungen. Während die Maskenpflicht bleibt, werden die Zugangsbeschränkungen geändert.
Corona-Regeln im ÖPNV in Bayern: 3G in Bus und Bahn - das musst du wissen
Swen Pförtner/dpa

Das bundesweite Infektionsschutzgesetz läuft am 20. März aus - in Bayern treten dafür am 19. März neue Regeln in Kraft. Das führt im ÖPNV zu einer kuriosen Situation. Was gilt ab Sonntag in Bayerns Bussen und Bahnen?

Corona-Maßnahmen im Öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr: Seit dem 24. November 2021 herrschte in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in Bayern die 3G-Regelung. Zutritt hatten also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Doch die rechtliche Grundlage dafür, das Infektionsschutzgesetz, war in dieser Form nur bis zum 19. März 2022 in Kraft. Was gilt als jetzt in Bussen und Bahnen?

Das bayerische Kabinett hatte am Dienstag, 15. März, entschieden, einige Corona-Maßnahmen bis zum 2. April 2022 zu verlängern. So gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen Diskotheken (2GPlus) bei Freizeit- und Sportveranstaltungen (2G) und der Gastronomie (3G). Möglich machte diese eine Übergangsregelung, die es den Bundesländern erlaubt, trotz des auslaufenden Infektionsschutzgesetzes bestimmte Maßnahmen bis Anfang April beizubehalten. Doch bei der Frage, welche Regelungen im ÖPNV gelten, hielt sich das dafür zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) bedeckt. 

Corona-Maßnahmen im ÖPNV: Das gilt ab 20. März

Auf Anfrage von inFranken.de bestätigte das Staatsministerium nun, dass die 3G-Regelung in Bussen und Bahnen ab Sonntag, dem 20. März, entfällt. Hintergrund ist, dass die Regelungen im Fern- und Nahverkehr bisher vom Bund festgelegt wurden. Eine eigene bayerische Regelung existierte in diesem Bereich nicht, wie ein Sprecher des StMGP erklärt.

Dies führte zu einer kuriosen Situation: Zwar galten die neuen, angepassten Corona-Schutzmaßnahmen - beispielsweise die Änderungen bei Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen - bereits seit Samstag, dem 19. März. Die Regelungen im ÖPNV änderten sich hingegen erst ab Sonntag, 20. März. Seit Sonntagmorgen dürfen also alle Menschen den Nah- und Fernverkehr in Bayern nutzen - unabhängig von ihrem Impf- oder Teststatus.  

Weiterhin gültig bleibt hingegen die Maskenpflicht. Diese ist Teil des sogenannten "Basis-Schutzes" der Bundesregierung. Doch auch hier geht Bayern einen Sonderweg: Im Freistaat gilt für Masken weiterhin der FFP2-Standard. Einfache, medizinische Masken reichen demnach weiterhin nicht. 

Einen Überblick, welche Änderungen es noch gibt und welche Corona-Maßnahmen ab Samstag gelten, gibt es hier.  

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