Druckartikel: Corona-Regeln in Bayern: Diese Maßnahmen gelten auch im August

Corona-Regeln in Bayern: Diese Maßnahmen gelten auch im August


Autor: Io Görz

München, Dienstag, 19. Juli 2022

Der bayerische Ministerrat hat die geltenden Coronaregeln in Bayern verlängert. Es gab jedoch auch einige Anpassungen.
Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, spricht.


Ohne viel Trubel hat Bayern die geltenden Corona-Regeln verlängert. Damit bleibt der Freistaat bei seiner Politik. 

Der Ministerrat hat am Dienstag, 19.07.2022, die geltende 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis zum 20. August verlängert.

Fast alle Corona-Regeln in Bayern bleiben gleich

Damit bleiben die wenigen, bestehenden Regeln gleich, also die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen, jedoch muss keine FFP2-Maske getragen werden, auch eine OP-Maske ist erlaubt. Auch in Einrichtungen, in denen vulnerable Personengruppen betreut werden, etwa Krankenhäusern und Arztpraxen, bleibt die Maskenpflicht bestehen.

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Wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) auf der Kabinetts-Pressekonferenz am Dienstag mitteilte, sei die Hospitalisierung „beherrschbar stabil“. Die meisten Regeln bleiben gleich, doch eine Anpassung gibt es: Der Ministerrat hat die Testpflicht für Krankenhausbeschäftigte angepasst. Die Testpflicht gilt ab Samstag, 23.07.2022, für alle, die in Klinikbereichen arbeiten, in denen sie mit besonders vulnerablen Patienten in Kontakt kommen. Damit sind Patient*innen gemeint, die aufgrund Alter oder Gesundheitszustand ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 haben. Geimpfte und genesene Beschäftigte benötigen zweimal pro Woche einen Test, andere an jedem Arbeitstag. 

Die Regeln für Besucher*innen in Krankenhäusern sowie in Pflegeheimen bleiben gleich: Sie benötigen einen negativen Test als Voraussetzung für einen Besuch. Die Testpflicht in Justizvollzugsanstalten wird hingegen aufgehoben. 

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