Seit dem 18. Mai haben die Biergärten und Bierkeller in Bayern wieder geöffnet. Symbolbild: Ronald Rinklef
Das Warten hat ein Ende: Seit dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder Öffnen. Rechtzeitig zum kommenden Feiertag am Donnerstag dürfen Biergärten und Keller wieder besucht werden. Allerdings müssen Gastronomen und Kunden bestimmte Auflagen einhalten.
Die Bierkellersaison startet: Seit Montag (18. Mai 2020) darf die Gastronomie mit Außenbereich wieder öffnen. Allerdings nur unter bestimmten Auflagen, um Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Damit kommt die Öffnung rechtzeitig zum bevorstehenden Vatertag, an dem traditionell gerne der Biergarten besucht wird. Wichtig dabei ist das Beachten des "Hygienekonzept Gastronomie", welches die bayerische Staatsregierung am 15. Mai 2020 veröffentlichte.
Öffnungszeiten und Auflagen im Biergarten und Bierkeller
Wie aus dem Konzept hervorgeht, sind für Gäste vor allem drei Punkte zu beachten:
Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur am Tisch ist das Ablegen erlaubt)
Öffnungszeit im Außenbereich vorerst bis 20 Uhr beschränkt
Ausnahmen gelten dabei am Tisch. Hier darf der Mundschutz abgenommen werden. Wer allerdings den Biergarten betreten möchte oder mal auf die Toilette möchte, der muss seinen Mundschutz aufsetzen. Auch das Personal ist dazu angehalten, Mundschutz zu tragen.
Wie dem Hygienekonzept zu entnehmen ist, gibt es für Gastronomien weitere Empfehlungen für den Einlass von Gästen: Kontaktdaten der Gäste sollen notiert werden, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Außerdem sind Gäste "darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist."