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Corona in Bayern: Regeln zur Testpflicht wieder geändert - aber Fränkische Kliniken ziehen nicht mit


Autor: Agentur dpa, Melina Mark

München, Montag, 13. Februar 2023

Schritt für Schritt wird eine Corona-Maßnahme nach der anderen im Freistaat gelockert. Nach der Maskenpflicht nimmt Klaus Holetschek nun die Vorschriften zu Corona-Tests in Krankenhäusern ins Visier. Einige Kliniken in Bayern und Franken bestimmen allerdings selbst über diesen Punkt.
Weder Aufsicht noch Nachweis: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek verkündete nun, dass die Testpflicht nochmals angepasst wird.


Angesichts der geringen Zahl an nachgewiesenen Corona-Infektionen müssen Besucher von Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen ab Freitag (10. Februar 2023) nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Der Selbsttest muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht unter Aufsicht erfolgen, es genüge vielmehr eine Erklärung, dass der Test negativ gewesen sei.

Trotz Lockerung ist es sinnvoll, sich vor einem Besuch in der betreffenden Klinik über die Corona-Regeln zu informieren. Nicht überall wird ein Selbsttest akzeptiert. Beispiele für Kliniken, die einen negativen Test aus einem Testzentrum fordern, sind laut einem Bericht des BR das Klinikum Passau und das Klinikum Straubing-Bogen.

Bayerische Kliniken halten an alten Regeln fest: Zahl der Corona-Infizierten gestiegen 

"Grund ist die in den letzten Tagen deutlich gestiegene Anzahl von Corona-Infektionen bei stationären Patienten", teilte das Passauer Klinikum dem BR mit. Der Zugang nur mit einem Selbsttest werde ermöglicht, "sobald es die lokale Infektionslage zulässt".

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"Die Corona-Lage in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen hat sich in den letzten Tagen zunehmend verschärft", teilte der Ärztliche Direktor des Klinikums Straubing-Bogen, Hannes Häuser, dem BR mit. Mit derzeit circa 50 stationären Corona-positiven Patienten sei aktuell ein Wert über den Höchstwerten der Pandemie seit März 2020 erreicht.

An der Uniklinik Würzburg sollen bald auch die gelockerten Testregeln gelten, "aber in so einem großen Haus braucht das eine gewisse Vorbereitungszeit", sagte eine Sprecherin. Bis jetzt reiche noch kein Selbsttest. Auch weitere fränkische Kliniken beharren im Moment noch auf "die Vorlage eines zertifizierten Corona-Tests": Die ANregiomed-Kliniken in Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg. Dies teilte ANregiomed in einer Pressemeldung mit.

Fränkische Kliniken ziehen teilweise noch nicht mit

"Grundsätzlich sind die Testpflichten bundesrechtlich vorgegeben. Bis zum 7. April 2023 ist die Vorlage eines Tests vorgesehen, der auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen muss", erklärt dazu ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard Sontheimer.

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"Die Gesetzesvorlage wurde den bayerischen Kliniken allerdings erst gestern (Donnerstag, 9.2.2023) Nachmittag übermittelt. Wir prüfen die neuen Vorgaben schnellstmöglich und werden in den nächsten Tagen die Voraussetzungen zur Umsetzung schaffen", so Dr. Sontheimer.

Bisher war in ganz Bayern für Besuche von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich. 

Corona-Tests an Bayerns Kliniken: Das müssen Besucher jetzt beachten

"Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). "Bei der derzeitigen Infektionslage mit der hohen Immunität in der Bevölkerung können wir jetzt bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen."

"Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte", so Holetschek weiter.

Wie in anderen Lebensbereichen werde auch hier nun verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt. "Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte."

Testverordnung: Wird am 28. Februar verlängert?

Da die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 28. Februar 2023 auslaufe, es aber unklar sei, ob diese nochmals verlängert werde, gingen die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen bereits zurück, hieß es weiter. Für die Menschen werde es daher schwieriger, einen Testnachweis zu erhalten. "Auf diese Entwicklung haben wir nun frühzeitig reagiert", sagte Holetschek.

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