Corona-Regeln in Bayern: Mit so vielen Menschen dürfen Sie sich treffen
Autor: Redaktion
Franken, Montag, 19. Oktober 2020
Weiterhin bestimmt die Corona-Pandemie das Leben der Bevölkerung. Die Infektionszahlen in Bayern steigen wieder - deshalb gelten spezielle Regeln für soziale Kontakte: ein Überblick.
Seit Monaten hat die Corona-Krise das soziale Leben im Griff. Die Politik appelliert regelmäßig an die Bevölkerung, Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Insbesondere weil die Infektionszahlen derzeit ansteigen, wurde in Bayern eine sogenannte "Corona-Ampel" eingeführt. Ministerpräsident Markus Söder plädiert sogar dafür, dass diese bundesweit Anwendung findet. Je nach Infektionsgeschehen gelten verschiedene Regeln für Treffen mit anderen Personen.
Corona in Bayern: Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?
Die Bayerische Staatsregierung hat Informationen veröffentlicht, mit wie vielen Menschen Sie sich aktuell verabreden dürfen.
- Zu Hause
- Grüne Ampel: Falls der 7-Tages-Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis unter 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner bleibt, gilt im privaten Raum keine personelle Beschränkung. Nichtsdestotrotz ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten. Zudem wird auf eine ausreichende Belüftung verwiesen.
- Gelbe Ampel: Falls der entsprechende Landkreis den Inzidenzwert von 35 Infektionen je 100.000 Einwohner knackt, allerdings unter einem Wert von 50 bleibt, dürfen sich zu Hause zwei Hausstände beziehungsweise maximal zehn Personen treffen.
- Rote Ampel: Überschreitet ein Landkreis den Inzidenzwert von 50, muss die Zahl der Personen bei einem privaten Treffen daheim auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte limitiert werden. Sprich: Fünf Personen aus fünf verschiedenen Haushalten können sich treffen. Oder es treffen sich zwei Haushalte, wobei dann mehr als fünf Personen erlaubt sind - zum Beispiel: Zwei Familien, die jeweils zu sechst sind, in Summe dann zu zwölft.
- Dunkelrote Ampel: Überschreitet ein Landkreis den Inzidenzwert von 100, bleibt es bei der "roten" Regelung. Das Treffen von fünf Personen oder zwei Hausständen ist erlaubt.
- Grüne Ampel: Falls der 7-Tages-Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis unter 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner bleibt, gilt im privaten Raum keine personelle Beschränkung. Nichtsdestotrotz ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten. Zudem wird auf eine ausreichende Belüftung verwiesen.
- In der Öffentlichkeit
Sich in der Öffentlichkeit zu treffen, ist in Gruppen von bis zu zehn Personen möglich. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen, die einen Inzidenzwert von unter 35 aufweisen.
Zudem teilt die Staatsregierung mit: "In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 u.a. anzuordnen, dass private Feiern und Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt werden. Ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 ist u.a. anzuordnen, dass private Feiern und Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt werden."
Auch in der Öffentlichkeit gilt im "dunkelroten" Fall dieselbe Regelung, wie im "Roten" Fall - entweder zu fünft kann man sich treffen oder mit zwei Hausständen.Video:
Die Bayerische Staatsregierung hat zuletzt auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt, dass die "Infektionsmaßnahmenverordnung" erneut verlängert wurde. Diese gilt nun bis zum 25. Oktober 2020. Die Verordnung sieht zum Beispiel Hygienevorschriften vor. Die Verantwortung die "Infektionsmaßnahmenverordnung" umzusetzen, liegt bei den Städten und Kommunen.