Corona in Bayern: Diese Regeln gelten in Bayern
Autor: Redaktion
München, Mittwoch, 23. März 2022
Die bestehenden Corona-Regeln in Bayern wurden Dank einer Übergangsregelung bis zum 2. April verlängert. Jedoch gibt es trotzdem einige Änderungen. In diesem Artikel findet ihr alle Regeln, die aktuell gelten.
- Corona-Regeln in Bayern: Das gilt aktuell im Freistaat (bis zum 2. April 2022)
- Regel-Lockerungen wurden beschlossen
- Hier gilt in Bayern 2G, 2G Plus oder 3G
- Corona-Maßnahmen: Wie geht es ab 2. April weiter?
Bayern nutzt Übergangsregelung: Das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz lief zum 20. März aus - doch aufgrund der hohen Infektionszahlen hat sich der Freistaat dazu entschlossen, eine Übergangsfrist zu nutzen und viele Corona-Maßnahmen bis zum Samstag, dem 2. April 2022, zu verlängern. Wir haben die aktuellen Regeln zusammengefasst.
Diese neuen Corona-Regeln wurden für Bayern beschlossen
Seit dem 19. März 2022 sind in Bayern einige Corona-Maßnahmen abgeschafft worden. Dies gilt vor allem für die Kontaktbeschränkungen, die ersatzlos gestrichen worden. Auch die Kapazitätsbegrenzungen für Veranstaltungen (Konzerte, Messen, Stadionbesuche etc.) wurden komplett abgeschafft. Ebenso entfallen das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie und eventuell verhängte Alkoholverbote in Städten. Das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern, werden ebenso abgeschafft, wie die Sonderregelungen für Gottesdienste. Abgeschafft wurden außerdem die Zugangsbeschränkungen im ÖPNV und Fernverkehr - hier hatte bis einschließlich dem 20. März noch 3G gegolten.
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Beibehalten wurde hingegen die Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei seinem Sonderweg und setzt weiterhin auf den FFP2-Standard. In vielen anderen Bundesländern reicht eine medizinische Maske. Damit gilt in geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von privaten Räumlichkeiten), öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Veranstaltungen im Freien weiter eine FFP2-Maskenpflicht. Bei 6- bis 15-Jährigen reicht ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen. Abgenommen werden darf die Maske in der Gastronomie am Tisch sowie bei Veranstaltungen an festen Sitz- oder Stehplätzen bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu Menschen aus anderen Haushalten.
In den Schulen wurde die Maskenpflicht derweil nochmals angepasst: Seit dem 21. März müssen Schüler und Schülerinnen in Grund- und Förderschulen am Platz keine Masken mehr tragen. Zum 28. März entfällt die Maskenpflicht auch für Schüler*innen der 5. und 6. Klassen (aller Schulformen).
Zugangsbeschränkungen: Wo noch 2G-Plus, 2G und 3G gilt
Bis zum 2. April beibehalten wurden hingegen die Zugangsbeschränkungen. Weiterhin gibt es also Bereiche, in denen nur Geimpfte und Genesene Zugang haben (2G) bzw. Ungeimpfte einen Test vorweisen müssen (3G). Die 3G-Regel gilt in Bayern in folgenden Bereichen:
- Hotellerie
- Restaurants
- Bars
- Kneipen
- Hochschulen
- Musikschulen
- außerschulische Bildung
- berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Bibliotheken und Archive
- Museen und Ausstellungen
- Fitnessstudios
- Solarien
- Blasorchester, Laienschauspiel
- Gedenkstätten
- Ausflugsschiffe im Linienverkehr
- Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
- Friseurbesuch
- Theorie- und Fahrstunden von Fahrschulen