Lockdown in Bayern wird verlängert: Alle neuen Corona-Regeln auf einen Blick
Autor: Redaktion
München, Dienstag, 13. April 2021
Das bayerische Kabinett beriet sich am Dienstagvormittag über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Der Lockdown wird im Freistaat verlängert.
- Lockdown in Bayern wird bis Anfang Mai verlängert
- Herrmann: "Die Lage ist weiter besorgniserregend"
- Alle neue Corona-Regeln für den Lockdown auf einen Blick
Der Lockdown in Bayern wird bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Darauf hat sich nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag (13. April 2021) das Kabinett in München geeinigt. Die aktuelle Corona-Infektionsschutzverordnung wäre ansonsten in der Nacht auf nächsten Montag (19. April 2021) ausgelaufen. Auch die Einreisequarantäneverordnung werde entsprechend verlängert.
Handlungsbedarf in der Pandemie: "Lage weiter besorgniserregend"
"Die Lage ist weiter besorgniserregend", sagte Herrmann. Die Inzidenz im Land liege bei 160, im Vergleich zur Vorwoche gebe es 100 Prozent mehr Todesfälle. Zudem seien die Intensivstationen immer stärker ausgelastet. Die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten sei nahezu auf dem Höchststand der letzten Welle. Nur noch sieben Landkreise liegen aktuell unter der Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen.
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Generell sei zu beobachten, dass gerade Jüngere stärker von Infektionen betroffen seien. Rund fünf Prozent aller registrierten Corona-Tests seien derzeit positiv, Tendenz steigend. Einziger Lichtblick sei die positive Entwicklung bei den Impfungen.
Zudem beschloss am Dienstag das Bundeskabinett die bundesweite Corona-Notbremse. Welche Regeln damit gelten, lesen Sie hier. Sollte dieses Bundesinfektionsschutzgesetz früher in Kraft treten, wird die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst werden, heißt es seitens der bayerischen Staatsregierung.
Corona-Regeln: Was ändert sich?
Die Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind folgende:
- Schulkinder dürfen an Angeboten der Tagesbetreuung nur dann teilnehmen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.