Coronavirus in Bayern: Das gilt nach den Pfingstferien in Kitas und Schulen
Autor: Redaktion
Franken, Montag, 07. Juni 2021
Viele Schülerinnen und Schüler kehren nach den Pfingstferien in die Schulen zurück. Welche Regeln und Voraussetzungen in Bayern gelten, erfahren Sie hier.
- Schulen kehren nach Ferien zum Präsenzunterricht zurück
- Bis zu den Sommerferien: Weiterhin Unterricht in den Schulen geplant
- Coronavirus: "Selbsttest-Ausweis" wird eingeführt
- Welche Regelungen gelten für Schulen und Kitas?
An vielen Schulen gibt es seit Montag (07.06.2021) wieder normalen Präsenzunterricht. Lediglich in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 bleibt es auch nach dem 21. Juni bei Wechselunterricht. Davon gibt es aktuell jedoch nur noch wenige. Auf dieser Karte können Sie nachsehen, wie die 7-Tage-Inzidenz in der Region ist, in der sie leben.
Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. In der Schule sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter zuverlässig eingehalten werden. „Die Schüler sollen gut in den Schulalltag zurückkehren“, twitterte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am 27. Mai.
Ein Stückchen Normalität: Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 50
Bis zu den Sommerferien seien damit entweder sieben oder mindestens fünf Wochen tatsächlicher Präsenzunterricht möglich. Auch Schwimmunterricht findet wieder statt.
Ab 21. Juni gibt es auch bei einer Inzidenz bis 100 vollen Präsenzunterricht. Diese Zeitspanne solle als «Sicherheit» nach den Ferien dienen, erklärte Markus Söder. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück.
Wo braucht man keine Maske? Im Sportunterricht (auch im Innenbereich) kann auf die Maske verzichtet werden. Ansonsten gilt: Maske auf! Auch auf dem Schulgelände, während der Mittags- und der Notbetreuung sowie während schulischer Abschlussprüfungen besteht Maskenpflicht.
Testergebnis soll bescheinigt werden und wird so auch in der Freizeit nutzbar
Wie oft wird getestet? An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Neu ist: Das Testergebnis wird den Schülern auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“). Das heißt: Wer getestet wird, soll einen Ausweis erhalten. Mit diesem soll man in Zukunft in seiner Freizeit entsprechende Angebote nutzen können.