In einigen Bundesländern gilt bereits eine Maskenpflicht im Auto. Könnte eine solche Corona-Regel bald auch in Bayern gelten? Wir haben nachgefragt.
- Maskenpflicht im Auto gilt in drei Bundesländern
- Unterschiedliche Auslegung in Ländern - teilweise auch Fahrer mit Mundschutz
- Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahme auch in Bayern?
In der Berlin gilt sie schon seit Anfang des Monats, in Sachsen seit dem 15. Februar und im Saarland seit Montag (22. Februar 2021): Die Rede ist von einer Maskenpflicht im Auto. In allen drei Ländern ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben, heißt es beim ADAC. Für Berlin und das Saarland gilt: Der Fahrer ist von der Maskenpflicht ausgenommen. Stammen alle Mitfahrer aus dem eigenen Haushalt, muss ebenfalls keine Maske getragen werden. In Sachsen geht man noch einen Schritt weiter. Auch der Fahrer muss einen Mundschutz tragen, wenn unterschiedliche Haushalte in einem Fahrzeug unterwegs sind.
Berlin, Saarland, Sachsen: In diesen Bundesländern gilt Maskenpflicht im Auto
Überall dort, wo die zusätzliche Schutzmaßnahme gegen das Coronavirus eingeführt wurde, geschah das nicht geräuschlos. In Sachsen etwa stößt die Maßnahme auf massive Kritik - allen voran von der FDP. Denn um die Erkennbarkeit der Autofahrer trotz Mund-Nasen-Schutz zu gewährleisten, sind das Tragen einer Sonnenbrille oder einer Mütze im Auto verboten. Angesichts dieser Vorgabe sagte ein erzürnter FDP-Bundestagsabgeordneter Torsten Herbst, Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) erweise der Verkehrssicherheit einen "Bärendienst". Herbst weiter: "Wenn Autofahrer von der tief stehenden Sonne geblendet werden, kann es doch nicht ernsthaft Ziel der Politik sein, dass sie sich zwischen einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und einem Verstoß gegen Corona-Auflagen entscheiden müssen."
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Im Saarland, wo die Maskenpflicht im Auto ab Montag, den 22. Februar gilt, wird die Regel faktisch nur in sehr wenigen Fällen eine Rolle spielen, berichtet am Freitag die Saarbrücker Zeitung. Im privaten Umfeld (eigener Haushalt) muss sie nicht getragen werden und laut Corona-Verordnung des Saarlandes auch dann nicht, wenn sich der Kontakt auf den eignen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Darüber hinaus sind private Treffen mit mehr Personen ohnehin nicht erlaubt. Die Maskenpflicht kommt also nur dann zum Tragen, wenn etwa Personen Dienstfahrten gemeinsam unternehmen - aber immerhin.
Es mag den ein oder anderen überraschen, dass sich Bayern nicht auf der Liste der Bundesländer befindet, in denen eine Maskenpflicht im Auto herrscht. Immerhin waren die Infektionszahlen im Freistaat lange Zeit recht hoch und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist für seinen harten Kurs in Sachen Corona-Maßnahmen bekannt. Wird eine Maskenpflicht in Fahrzeugen in Bayern überhaupt in Betracht gezogen? inFranken.de hat beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nachgefragt.
Maskenpflicht im Auto "bisher nicht erforderlich" - was empfiehlt der ADAC?
Laut einem Ministeriumssprecher gilt die Maskenpflicht in Bayern "grundsätzlich insbesondere in den Räumlichkeiten und Bereichen, in denen eine Vielzahl von Personen aus unterschiedlichen Haushalten in unvermeidbarer Weise aufeinandertrifft". Als Beispiel werden Innenstädte, öffentliche Gebäude, Schulen oder Supermärkte genannt - in letzteren gilt bekanntermaßen sogar eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Situation sei in Bezug auf Personenkraftwagen aber eine andere. Hier habe es der Fahrzeugführer selbst in der Hand, [...] haushaltsfremde Personen im Pkw mitzunehmen und sich somit einem gesteigerten Infektionsrisiko auszusetzen. "Das Tragen von Masken im Pkw wird seitens der Bayerischen Staatsregierung bei der Mitnahme haushaltsfremder Personen zwar dringend empfohlen", so der Ministeriumssprecher, eine Pflicht werde es aber nicht geben. Zur Begründung heißt es weiter: "Die Anordnung einer Maskenpflicht [im Auto] stellt einen gravierenden Eingriff in die private Lebenssphäre und -gestaltung des Einzelnen dar, den die Staatsregierung angesichts der derzeitigen Entwicklung des Infektionsgeschehens bisher nicht für erforderlich erachtet."