Cannabis-Legalisierung in Bayern: Freistaat prüft mögliche Klage kurz vor "Bubatz"-Freigabe
Autor: Agentur dpa
Bayern, Freitag, 29. März 2024
Manche sprechen von Aprilscherz, lustig finden es Bayerns Behörden allerdings nicht: Am 1. April startet das vom Freistaat abgelehnte Cannabisgesetz - mit vielen Vorgaben und teils unklaren Regeln.
Auch wenn Bayern es nicht wollte: Ab Montag (01. April 2024) gilt in Deutschland das umstrittene Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition. Damit kann nach ausgeklügelten Regeln straffrei gekifft werden. Volljährige dürfen Cannabis dann zum eigenen Konsum in beschränktem Maße besitzen und anbauen. Vieles scheint zum Start allerdings unklar - und besonders im Freistaat gibt es weiter harsche Kritik.
Unvermeidbar: Auch in Bayern darf gekifft werden. Die Staatsregierung will zwar einen strengen Vollzug der Regeln - gibt aber selbst zu: Mit der Kontrolle wird es schwierig. In Polizeikreisen kam die Linie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) deshalb nicht gut an. "Söder bringt dadurch die Behörden und die Polizei in eine Position, in der sie ganz genau kontrollieren müssen", sagt der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein. Dazu aber fehlten zum einen genaue Verwaltungsvorschriften, zum anderen die Personalstärke und die Instrumente.
Cannabis-Freigabe in Bayern steht bevor: Ab wann könne die Anbauvereinigungen legal ernten?
"Es ist insbesondere auch eine Zumutung für die Polizei, diesen undurchdachten Regelungswust kontrollieren zu müssen, soweit das überhaupt kontrollierbar ist", sagt Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Dennoch verspricht er, die Regelungen würden so streng wie möglich kontrolliert. Als Schwerpunkt nennt Herrmann den Straßenverkehr. Unter anderem hier sieht die Polizei praktische Probleme, zumal nun mehr Menschen nach Cannabiskonsum am Steuer sitzen könnten. Es gebe keine gerichtsverwertbaren Schnelltests, Urintests seien schwieriger durchzuführen als Atemkontrollen. Bei jedem Drogenverdacht müsse am Ende Blut abgenommen werden.
Das könnte Herbst werden. Anbauvereinigungen werden nicht gleich zum 1. Juli starten können. "Die Anträge für Anbauvereinigungen werden nicht vor dem 1. Juli geprüft, weil sie vorher auch gar nicht zugelassen werden können", sagt Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Der Genehmigungsprozess soll laut Gesetz nach drei Monaten abgeschlossen sein. Damit wird die Verfügbarkeit von legal angebauten Cannabis noch länger eingeschränkt bleiben.
Auch wenn unklar ist, ob nun mehr Menschen zum Joint greifen, warnt die Ministerin: Mit dem Start des Konsums ohne legal angebautes Cannabis werde in den kommenden Monaten dem Schwarzmarkt Vorschub geleistet: "Eigentlich kann vor dem Juli kein legales Cannabis im Umlauf sein, denn erst dann dürfen die Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zugelassen werden." Auch privat ab Montag angebaute Pflanzen bräuchten Fachleuten zufolge je nach Sorte und Düngung mindestens acht Wochen, um zu wachsen.
Gerichtlicher Stopp des Cannabis-Gesetzes? Bayern prüft Spielräume für Klage
Ob Bayern gegen das Gesetz klagen wird, ist nach einigem Hin und Herr immer noch offen. Die Chancen für einen gerichtlichen Stopp des ungeliebten Gesetzes scheinen nicht groß. Trotzdem will Gesundheitsministerin Gerlach den Klageweg nun erneut prüfen. "Nach der Bundesratssitzung liegt nun die finale Fassung des Konsum-Cannabisgesetzes sowie die neue Protokollerklärung der Bundesregierung vor", sagte die CSU-Politikerin. "Bayern prüft die Dokumente eingehend, ob sich Spielräume für eine Klage ergeben."
CBD-Produkte von Apothekern entwickelt: Jetzt bei CBD Vital ansehenVor gut zwei Wochen hatte Gerlach noch gesagt, sie sehe nach einer Prüfung durch ihr Ministerium keinerlei Klagemöglichkeiten für den Freistaat - weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch irgendwo sonst, etwa auf europäischer Ebene. Innenminister Herrmann hatte vor der Bundesratsentscheidung den grundsätzlichen Willen der Unions-Innenminister zur Klage bekräftigt. Er räumte ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende vor Gericht gebracht werden könnte.