Brunner-Prozess: "Ich bring Dich um"
Autor:
, Dienstag, 20. Juli 2010
Tag fünf im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner. Kinder, die die Schlägerei sahen, berichten vor Gericht. Auch der S- Bahn-Zugführer sagte aus - er sah in Brunner den Angreifer.
Einer der beiden Angeklagten im Brunner-Prozess hat das Opfer einer Zeugin zufolge mit dem Tode bedroht. "Ich bring Dich um" und Beschimpfungen wie "Motherfucker" habe Markus S. gerufen und den Manager Dominik Brunner mit den Füßen traktiert, sagte eine 16 Jahre alte Schülerin am Dienstag vor dem Landgericht München I.
Der S-Bahn-Zugführer berichtete, er habe Brunner für den Angreifer gehalten. Die beiden Angeklagten seien "ganz normal ausgestiegen wie jeder andere auch", sagte der Zeuge. "Als sie dann in der Nähe von Herrn Brunner waren, ging Herr Brunner zügig mit zwei Schritten auf sie zu und schlug einem mit der Faust ins Gesicht." Der Zugführer hatte die S-Bahn trotz des Auseinandersetzung nicht gestoppt, sondern war weitergefahren.
Brunners Schlag war Verteidigung
Brunner war vor zehn Monaten von Sebastian L. (18) und Markus S. (19) am S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen worden, als er sich schützend vor vier Schüler stellte. Obwohl inzwischen klar scheint, dass Brunner zuerst zuschlug, lautet die Anklage auf Mord. Laut Staatsanwaltschaft diente der Schlag der Verteidigung.
"Jetzt gibt"s hier hinten Ärger", habe Brunner nach dem Aussteigen gesagt, berichtete der Zugführer. Nach seiner Einschätzung hätte Brunner einfach den Bahnsteig verlassen können. "Es war aus meiner Sicht genug Zeit, um zu gehen", sagte er.
Situation muss in Augenschein genommen werden
Die Verteidigung beantragte am Dienstag einen Ortstermin am Tatort. Die Situation am Bahnsteig müsse in Augenschein genommen werden, sagte der Anwalt von Markus S., Hermann Sättler. Die Angeklagten hätten der Gruppe der Schüler mit Brunner auf dem Bahnsteig gar nicht ausweichen können, die Gruppe habe den Weg versperrt. Auf den dem Gericht vorliegenden Bildern sei gar nicht zu erkennen, wie eng es dort gewesen sei.