BGH: "Bayerisches Bier" bleibt geschützt
Autor: dpa
Karlsruhe (Baden), Montag, 18. November 2013
Der Bundesgerichtshof hat einen jahrelangen Rechtsstreit um den Schutz der Bezeichnung "Bayerisches Bier" beendet. Die Karlsruher Richter ließen eine erneute Revision gegen ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts nicht zu.
Damit ist die Entscheidung aus dem Jahr 2012 rechtskräftig (Az.: I ZR 237/12). Die niederländische Brauerei Bavaria muss nach Angaben des Bayerischen Brauerbundes vom Montag nun ihre in Deutschland eingetragene "Bavaria"-Marke löschen. Nach Ansicht des Brauerbundes verletzte diese die geschützte geografische Herkunftsbezeichnung "Bayerisches Bier".
Der Präsident des Spitzenverbandes der Bayerischen Brauwirtschaft, Friedrich Düll, wertete die Entscheidung als "Meilenstein in der Bekämpfung von Trittbrettfahrern, die sich bewusst über die Aufmachung und Kennzeichnung von außerbayerischen Bieren an den guten Ruf unseres Volksgetränks anlehnen". Nun habe der Verband eine gute Basis für weitere Auseinandersetzungen in anderen Ländern um die Durchsetzung der Markenrechte von "Bayerischem Bier".
Die Bezeichnung war auf Antrag der Bundesregierung im Jahr 2001 als in der EU geschützte geografische Angabe eingetragen worden. Das jahrelange Tauziehen um die Löschung der von der Bavaria Brauerei 1995 registrierten Marke erreichte sogar den Europäischen Gerichtshof. Es beschäftigte mehrfach den Bundesgerichtshof und bayerische Gerichte.