Bestattermord: Tatablauf plausibel geschildert
Autor:
, Dienstag, 02. März 2010
Im Mordprozess um einen verschollenen Bestatter aus Erlangen hält ein Gutachter den von einem der Angeklagten geschilderten Tatablauf für plausibel. Man könne einem Menschen durchaus mit einem Kantholz den Schädel einschlagen, ohne dass viel Blut austrete, sagte der Experte am Dienstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Dort sitzen derzeit zwei ehemalige Kollegen des Opfers auf der Anklagebank, die dessen Leiche eingeäschert haben sollen. Während der eine bereits ein Geständnis ablegte, behauptet der andere, der vermisste Mann sei im Ausland untergetaucht. Die Anwältin des mutmaßlichen Drahtziehers hatte sich erhofft, dass das Gutachten diese Version untermauere - ein Mensch sterbe nicht von einem solchen Schlag auf den Kopf.
Der geständige Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ausgesagt, den 43-Jährigen auf Geheiß seines Komplizen mit einem acht mal acht Zentimeter dicken Kantholz aus dem Sarglager erschlagen zu haben. Obwohl Gehirnmasse ausgetreten sei, habe es nur einen kleinen Blutfleck auf dem Teppich gegeben. Dies sei möglich, weil wahrscheinlich das Herz sehr schnell stehen geblieben sei, bestätigte der Gutachter. Außerdem schwelle das Gehirn durch einen starken Schlag schnell an und verschließe so die Wunde. Der Schilderung des 54 Jahre alten Geständigen zufolge war der Hintergrund des Mordes ein Streit ums Geld: Das Opfer hatte dem Drahtzieher 2005 sein Erlanger Bestattungsunternehmen für 72 000 Euro verkauft, den Betrag aber ebenso wenig bekommen wie eine in Aussicht gestellte Zusatzzahlung von einer halben Million Euro. Als sich der Mann für den 7. April 2007 mit dem Käufer verabredete, um seine Forderungen durchzusetzen, habe dieser den Mordplan geschmiedet.
Die Leiche entsorgten die beiden Angeklagten dem Geständnis zufolge, als am nächsten Tag der Auftrag für eine Einäscherung kam: Die Papiere des Toten wurden einfach zweimal verwendet. Der mutmaßliche Drahtzieher will sich nun einem Lügendetektor-Test unterziehen. Der Prozess geht am Donnerstag weiter, ein Urteil wird Ende März erwartet. dpa