"Große Gefahr für unser Land": Verfassungsschutz darf Bayern-AfD beobachten

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AfD in Bayern darf von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten.
AfD in Bayern darf von Verfassungsschutz beobachtet werden
Daniel Karmann/dpa

Selbst die AfD glaubte offenbar nicht an den Erfolg ihrer Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Die erste Reaktion auf das Urteil fällt deutlich aus: Der Fall ist noch nicht zu Ende.

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung angekündigt, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen und die gerichtlich bestätigte Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz als "Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit" kritisiert.  

"Dieses Urteil werden wir genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen diese Entscheidung vorzugehen", teilte der bayerische Landesverband der AfD am Montag in München mit. Die AfD werde sich "gegen jede Form der Diskriminierung wehren". 

Bayerns Verfassungsschutz kündigte schon 2022 Beobachtung der AfD an

Dagegen wertete CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek die Gerichtsentscheidung als weiteren Beleg für die verfassungsfeindliche Politik der AfD: "Das Urteil zeigt deutlich: Die AfD ist eine große Gefahr für unser Land und muss weiterhin intensiv vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Verfassungsfeinde haben in unserer Demokratie und unseren Parlamenten nichts zu suchen."

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge - zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei. 

AfD stellte Aussagen als Verfehlungen Einzelner dar 

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt.