Bayern: Streiks im Nahverkehr - wann Busse und Bahnen nicht fahren
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Bayern, Freitag, 30. Januar 2026
Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen: Wer auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist, sollte sich nach Alternativen umschauen. Grund ist der Streit um mehr Geld für Mitarbeiter.
Wer Busse sowie Straßen- und U-Bahnen in Bayern nutzt, muss am Montag (2. Februar 2026) mit massiven Einschränkungen durch Warnstreiks rechnen. Die Gewerkschaft Verdi ruft an diesem Tag die Beschäftigten im Nahverkehr zu einem ganztägigen Ausstand auf. Betroffen sind unter anderem München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Bamberg, Passau, Landshut und Schweinfurt.
Verdi hatte bereits nach einer ergebnislosen ersten Verhandlungsrunde mit "massiven Warnstreiks" im Freistaat bis zur nächsten Runde am 13. Februar gedroht - jedoch zunächst kein konkretes Datum dafür genannt.
Verhandlung mit umfangreichen Forderungen
In den betroffenen Städten werden voraussichtlich dennoch einzelne Busse verkehren, vor allem dort, wo der Betrieb an externe Firmen ausgelagert ist. Die S-Bahnen in München und Nürnberg sind nicht betroffen, da sie von der Bahn betrieben werden.
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Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) rechnete bei den Bussen mit einem stark eingeschränkten Betrieb. Die U-Bahn bleibe aus Sicherheitsgründen zunächst außer Betrieb. Ob später zumindest eine Linie fahren könne, hänge davon ab, ob genügend Personal den Dienst antrete. Ähnlich sei die Lage bei der Tram.
In Nürnberg sollen die U-Bahnen stehen bleiben. Im Busbereich ist vorgesehen, auf Basis der Nachtlinien 14 Linien zu betreiben, die jeweils zur vollen Stunde am Hauptbahnhof starten.
Das fordert die Gewerkschaft
Die Forderungsliste der Gewerkschaft ist umfangreich: Unter anderem beinhaltet sie eine Erhöhung der Tarifgehälter um 668,75 Euro pro Monat sowie den Wechsel von einer 38,5-Stunden-Woche auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich.
Weitere Aspekte sind ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Sonntagszuschlag von 30 Prozent, eine tarifliche Regelung für eine Mindestruhezeit von elf Stunden sowie für die Arbeitnehmer vorteilhaftere Regelungen dazu, was vor Fahrtbeginn und nach Fahrtende als Arbeitszeit angerechnet wird. Als Laufzeit strebt Verdi zwölf Monate an.