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Bayern: Neues Radgesetz ist entschieden - mehr als 100.000 Bürger wollten andere Lösung


Autor: Agentur dpa

München, Donnerstag, 20. Juli 2023

Etliche Bürger hatten ein Volksbegehren unterschrieben, das ein neues Radgesetz für Bayern forderte - doch es wurde gestoppt. Das Gesetz wurde nun doch beschlossen. Aber in anderer Form, als es sich die Unterzeichner gewünscht hätten.


Update vom 20.07.2023: Neues Radgesetz für Bayern - 1500 Kilometer neue Radwege geplant

Bayern hat ein neues Radgesetz: Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern hat der Landtag am Mittwochabend (19. Juli 2023) den von den Koalitionsfraktionen ausgearbeiteten Gesetzentwurf beschlossen. Bis 2030 sollen demnach 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Ferner setzt das Gesetz auf mehr Verkehrssicherheit, eine zentralisierte Planung von Infrastrukturprojekten und eine günstigere Mitnahme des Fahrrads im Schienenpersonenverkehr für einen Euro pro Fahrt und Fahrrad.

CSU und Freie Wähler standen bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs unter besonderem Handlungsdruck: Mehr als 100.000 Unterstützer hatten zuvor für ein Rad-Volksbegehren unterschrieben - das am Ende vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof aber gestoppt wurde. Die obersten bayerischen Richter befanden den Gesetzentwurf der Initiatoren für unzulässig, weil einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden. Auch eine teilweise Zulassung des Volksbegehrens lehnte das Gericht ab.

Die Initiatoren des Volksbegehrens kritisierten kurz vor dem Landtagsbeschluss, dass der Gesetzentwurf der Koalition ohne Beteiligung von Verbänden eiligst geschrieben worden sei. Und er reiche nicht aus, um den Radverkehr in Bayern sicherer zu machen.

"Zwar hat der Druck, mit dem wir die Schnecke CSU angeschoben haben, dazu geführt, dass nun endlich auch Bayern ein Radgesetz bekommt", sagte die Beauftragte des Volksbegehrens, Bernadette Felsch. "Doch glücklich sind wir nicht, weil das einzig konkrete Ziel für die Radinfrastruktur lautet: 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030."

Das entspreche im Schnitt 91 Metern pro Jahr und Gemeinde, rechnete sie vor. "In diesem Schneckentempo hätte Bayern erst 2160 ein Radverkehrsnetz. Damit bleiben wir sogar hinter den Zielen des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 zurück", argumentierte Felsch.

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Originalmeldung vom 07.06.2023: Mehr als Hunderttausend Bayern wollen neues Radgesetz - und kassieren eine Klatsche

Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit seien nicht gegeben, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch (7. Juni 2023) in München. Das Gericht begründete dies insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden.

Das Innenministerium hatte das Volksbegehren ebenfalls für unzulässig gehalten und den Antrag daher dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mehr als 100.000 Unterschriften hatten die Initiatoren im Herbst für den Antrag auf das Volksbegehren gesammelt – mehr als viermal so viele wie nötig.

Volksbegehren für neues Radgesetz in Bayern ist unzulässig

Die Initiatoren forderten vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel: der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. Ihr Gesetzentwurf ist nun aber gescheitert.

Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler aber proaktiv einen eigenen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein.

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