Maskenpflicht im ÖPNV: Wo man in Bayern dennoch Maske tragen muss
Autor: Io Görz
München, Freitag, 09. Dezember 2022
Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass die Maskenpflicht im bayerischen ÖPNV ab dem 10. Dezember entfällt. Ganz ohne Maske kommt man aber auch in Bayern nicht aus. Wo die Maskenpflicht weiter gilt und warum man sie auch für Zugfahrten weiter einpacken sollte.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr endet in Bayern. Ab dem 10. Dezember ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nur noch eine freiwillige Maßnahme. Nach dem Auslaufen der aktuellen Infektionsschutzverordnung in Bayern wird die Pflicht mit dem 9. Dezember auslaufen und nicht erneuert.
Ab dem 10. Dezember gilt nur noch eine Empfehlung für das Tragen einer Maske in öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Am Freitag riefen Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter noch einmal auf, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.
Maskenpflicht gilt in Bayern teilweise weiter
Am Dienstag hat der bayerische Ministerrat beschlossen, die Maskenpflicht im ÖPNV nicht zu verlängern. Dies fließt in die neue 17. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein, die dann bis zum 20. Januar 2023 gilt. Die Maskenpflicht im Fernverkehr (u. a. Inter City Express, ICE Sprinter, TGV, Inter City, Euro City, RailJet und EuroNight), die aufgrund von Bundesrecht erlassen wurde, bleibt davon unberührt.
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Wie die bayerische Staatsregierung erklärte, gilt die Maskenpflicht weiterhin bis zum 7. April 2023 unmittelbar nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt darüber hinaus nach Bundesrecht für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen.
In Bayern gilt die Maskenpflicht aber weiter für "Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen und um eine Maskenpflicht für Beschäftigte, Bewohner sowie Besucher in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen". Außerdem müssen Corona-positive Personen in Bayern nach der Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen eine Maske tragen - auch im ÖPNV.
Minister rufen zum Tragen einer Maske auf
Am Freitag, 9. Dezember, wiesen Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter darauf hin, dass es auch weiterhin sinnvoll sei, in Zügen freiwillig eine Maske zu tragen.
Holetschek (CSU) sagte: "Statt Maskenpflicht setzen wir jetzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Klar ist: Masken schützen vor Atemwegsinfektionen. Deshalb appellieren wir: Tragen Sie in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske – auch, wenn es keine Pflicht mehr ist! So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen – nicht nur vor Corona, sondern auch vor dem Influenzavirus und dem RS-Virus, die beide momentan stark verbreitet sind."