Coronavirus: Lockerungen für Innengastronomie in Bayern
Autor: Redaktion
München, Montag, 07. Juni 2021
Bayern macht auf: Seit Montag ist die Innengastronomie wieder geöffnet. Unter welchen Voraussetzungen die Corona-Lockerungen greifen, erfahren Sie hier.
- Das bayerische Kabinett hat am 4. Juni weitere Lockerungen beschlossen
- Bei einem Inzidenzwert unter 100 darf die Innengastronomie öffnen
- Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt sogar die Testpflicht beim Restaurantbesuch
- Reine Schankbetriebe sind von den Lockerungen ausgenommen
Restaurantbesitzer in Bayern können aufatmen: Seit 7. Juni sind im Freistaat nicht mehr nur die Biergärten und die Außenbereiche von Cafés geöffnet, auch im Innenraum dürfen Gastronomen wieder Gäste empfangen. Bei einer Inzidenz unter 100 greifen die neuen Lockerungen: Bis 24 Uhr dürfen Besucher wieder gemütlich im Restaurant sitzen. Auch im Außenbereich verschiebt sich die Sperrstunde zwei Stunden nach hinten (bisher 22 Uhr).
Bei Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Negativer Testnachweis in Innengastronomie
Für drinnen und draußen gibt es strenge Hygienekonzepte, an die sich Gastronomen und Besucher halten müssen. Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100, müssen nicht geimpfte oder genesene Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht beim Besuch der Außen- und Innengastronomie.
Ausnahmen: Bars, Clubs und Diskotheken bleiben zu
Bars, Clubs, Diskotheken und der Innenbereich reiner Schankbetriebe sind von den neuesten Lockerungen ausgenommen: Hier bleibt vorerst alles geschlossen. Auch abgesehen von der Innengastronomie gibt es in Bayern neue Lockerungen.