Bayerische Landtagswahl 2018: Kreuzchen machen ohne Fehler - diese zehn Dinge müssen Sie wissen
Autor: Rupert Mattgey
Bamberg, Freitag, 14. Sept. 2018
Die Bayerische Landtagswahl 2018 findet am 14. Oktober statt. Wählen gehen ist selbstverständlich - aber haben Sie auch an alles gedacht? Was müssen Sie zur Wahl mitbringen? Und was, wenn Ihnen beim Kreuzchen-Machen ein Fehler unterläuft? Hier sind 10 essentielle Tipps zur Wahl.
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1. Muss ich die Wahlbenachrichtigung mit zur Wahl bringen?
Nein, die Wahlbenachrichtigung müssen Sie nicht mitbringen. Sie erleichtert der Wahlleitung lediglich das Auffinden Ihres Namens im Wählerverzeichnis. Aber: Wenn Sie im Vorfeld der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie überhaupt ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.
2. Muss ich meinen Personalausweis mit zur Wahl bringen?
Viel wichtiger als die Wahlbenachrichtigung ist Ihr Personalausweis: Denn den müssen Sie auf jeden Fall mit zur Wahl bringen. Alternativ können Sie sich per Reisepass oder Führerschein ausweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, darf nicht wählen.
3. Muss ich ein Kreuz machen oder geht auch etwas anderes?
Das schlichte Kreuz ist altbewährt und sehr zu empfehlen. Klar kann man das Kästchen beziehungsweise den Kreis seiner Wahl auch ausmalen oder mit einem Smiley verzieren, im Zweifelsfall wird die Wahl dadurch aber ungültig: nämlich dann, wenn man die Zeichnung nicht eindeutig interpretieren kann. Drückt dieser Smiley etwa Unzufriedenheit aus? Schon wird die Stimme nicht gezählt. Grundsätzlich gilt: Der Wille des Wählers muss zweifelsfrei erkennbar sein.
4. Wie viele Kreuze darf ich wo machen?