Druckartikel: Aschau: Tod von Studentin Hanna - wurde sie doch ermordet?

Aschau: Tod von Studentin Hanna - wurde sie doch ermordet?


Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa

Traunstein, Freitag, 20. März 2026

Ein 23-Jähriger wurde wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilt – und in einem zweiten Prozess freigesprochen. Doch die Ermittlungen in dem Fall gehen weiter.
Nach dem Tod der Studentin Hanna aus Aschau suchten Polizeitaucher im Oktober 2022 in Aschau im Chiemgau das Flussbett der Prien nach Spuren ab. Die Ermittlungsbehörden gehen nicht davon aus, dass sie bei einem Unfall starb.


Nach dem Freispruch des Angeklagten im Prozess um den Tod der Studentin Hanna gehen Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin von einem Verbrechen aus – und ermitteln nun gegen Unbekannt.

Nach verschiedenen Gutachten sei "weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hanna W. gegen Unbekannt eingeleitet. Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen." Zuvor hatte die Zeitungsgruppe Münchner Merkur/tz berichtet.

Nach Freispruch im Fall Hanna – Ermittlungen gegen Unbekannt

In dem viel beachteten Fall hatte das Landgericht Traunstein den 23 Jahre alten Angeklagten in einem zweiten Verfahren von dem Vorwurf freigesprochen, im Jahr 2022 die Studentin Hanna in Aschau auf dem Heimweg von der Diskothek "Eiskeller" umgebracht zu haben. Im ersten Verfahren war er wegen Mordes verurteilt worden.

Zuletzt hatte aber sogar die Staatsanwaltschaft, die ihn wegen Mordes angeklagt hatte, Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Die Verteidiger des Mannes, die in ihrer Argumentation vor Gericht davon ausgegangen waren, die Studentin sei bei einem Unfall gestorben und nicht bei einem Verbrechen, hatten scharfe Kritik an den Ermittlern und der Richterin aus dem ersten Verfahren geübt.

Staatsanwaltschaft will Ermittlungen aufarbeiten

Die Vorsitzende Richterin im zweiten Verfahren, Heike Will, entschuldigte sich bei dem jungen Mann und sprach von "etlichen fatalen Fehlern" im Laufe der Ermittlungen. Diese müssten Konsequenzen haben.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden die Ermittlungen inzwischen "im Rahmen der Nachbereitung" aufgearbeitet. Dabei sei besprochen worden, "dass in Zukunft noch mehr Augenmerk auf die Verbindung technischer Auswertungen mit den Aussagen von Zeugen gelegt werden wird", hieß es. Außerdem solle die Zusammenarbeit zwischen den ermittelnden Beamten und der Kriminaltechnik besser verzahnt werden.

Konkrete strafrechtliche Konsequenzen gibt es laut der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München jedoch nicht. Es gebe "derzeit keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen am Ermittlungsverfahren beteiligte Personen", hieß es auf Anfrage der dpa.

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen