Anklage fordert hohe Strafen
Autor: Katia Rathsfeld und Angelika Klingenfuß, dpa
, Dienstag, 24. August 2010
Zwei junge Männer treten und schlagen auf Dominik Brunner ein, bis er am Boden liegt und später stirbt. Dafür sollen sie für zehn und acht Jahre ins Gefängnis, fordert die Anklage. Die Verteidigung hält das Strafmaß für viel zu hoch.
Regungslos sitzt der Angeklagte Markus S. (19) im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner, den Blick stur nach vorne gerichtet. Auch als am Dienstag im Münchner Landgericht Staatsanwältin Verena Käbisch in ihrem Plädoyer den Mordvorwurf erneuert und die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für seine Tat fordert, verzieht er keine Miene. Auch Sebastian L. (18) ist nicht anzusehen, was in ihm vorgeht, als zumindest der Mordvorwurf gegen ihn zurückgenommen wird. Beim Schlusswort beteuern die beiden, dass ihnen die Tat "unendlich leid" tue.
Auch Sebastian L. sei nur "einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt" gewesen, sagt die Staatsanwältin. Es bleibt der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und - wie bei Markus S. - die versuchte räuberische Erpressung gegen die Teenager. Für Sebastian L. fordert die Anklagebehörde immerhin noch acht Jahre Gefängnis. Die Verteidigung sähe die jungen Männer mit "weit unter sieben Jahren" für Markus S. und dreieinhalb Jahren Jugendstrafe für Sebastian S. ausreichend bestraft. Von Mord könne man zudem nicht reden, sondern von Körperverletzung mit Todesfolge - allenfalls sei bei dem Älteren versuchter Totschlag anzunehmen. "Ich weiß, dass das mein größter Fehler war, es tut mir unendlich leid", sagt dieser am Abend. Auch Sebastian L. "wollte nie, dass so etwas passiert".
Die Plädoyers folgten einer wechselvollen und mit Überraschungen gespickten Beweisaufnahme. So kam erst nach Beginn des Prozesses heraus, dass Brunner gar nicht direkt an den schweren Verletzungen starb, sondern an Herzstillstand. Und dass sein Herz wegen eines vergrößerten Muskels vorgeschädigt war. Auch dass Brunner als erster zuschlug, stand nach der Beweisaufnahme außer Zweifel. Dennoch hielt die Anklage bis zuletzt am Mordvorwurf fest: Brunner habe zur Abwehr einer drohenden Schlägerei zugeschlagen und die massive Gewalt, die danach auf ihn einprasselte, habe zu dem Herzstillstand geführt.