An Anrufbeantworter gescheitert? Arbeitsloser Bayer hängt im Ausland fest - nun muss er Strafe zahlen
Autor: Strahinja Bućan
Wolfratshausen, Montag, 05. Februar 2024
Fast zwei Jahre war ein Arbeitsloser in Oberbayern im Ausland - Geld vom Jobcenter bekam er währenddessen trotzdem. Erlaubt war das nicht - nun wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Erklärung vor Gericht: eine Verkettung ungünstiger Umstände.
Eine Verkettung von unglücklichen Umständen kommt einen Mann aus Oberbayern nun teuer zu stehen. Während er arbeitslos gemeldet war, reiste er für längere Zeit ins Ausland - doch er meldete sich nicht ordnungsgemäß ab und kassierte unrechtmäßig insgesamt 13.900 Euro Arbeitslosengeld. Eigentlich sei alles aber ganz anders gewesen, verteidigte er sich vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen. Über den Fall berichteten übereinstimmend mehrere lokale Medien.
2019 musste der Mann die Bundesrepublik ungeplant verlassen, um sich in seinem Heimatland um seinen damals fünfjährigen Sohn zu kümmern. Dieser war schwer erkrankt, wie der 56-Jährige laut der Münchner Tageszeitung (tz) vor Gericht berichtete. Doch er meldete sich nicht ordnungsgemäß beim Jobcenter ab, weshalb er seinen Anspruch auf die Sozialleistung verwirkte. Da er die Zahlungen dennoch weiter in Anspruch nahm, verurteilte ihn das Amtsgericht Wolfratshausen wegen Betrugs zu 180 Tagessätzen à 40 Euro. Außerdem wird das unrechtmäßig eingezogene Arbeitslosengeld eingezogen.
Mann ist unangemeldet fast zwei Jahre im Ausland - Arbeitsagentur war telefonisch nicht zu erreichen
Zurück nach Deutschland kam er erst im Februar 2021. Wie der Mann laut der tz vor Gericht beteuerte, wollte er eigentlich gar nicht so lange wegbleiben - wegen Corona waren aber alle Wege in die Bundesrepublik dicht. Das Jobcenter konnte er telefonisch nicht über seine Abwesenheit informieren, angeblich war er mehrfach am Anrufbeantworter gescheitert. Als er gut zwei Jahre nach seiner Abreise einen erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld stellte und mit einem Rückflugticket seine Einreise nachweisen wollte, wurden die Mitarbeiter der Arbeitsagentur hellhörig. "Wir haben uns dann gefragt, dass er auch irgendwann hingeflogen sein muss", zitiert die tz die Aussage eines Jobcenter-Mitarbeiters vor Gericht.
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Wegen Corona war zunächst nicht aufgefallen, dass der Mann überhaupt weg war. "Es gab die Weisung: Die Zahlungen müssen sichergestellt sein, auch ohne Überprüfung", schilderte der Zeuge von der Arbeitsagentur die Umstände damals. Das Pandemie-Chaos kam dem Angeklagten letztlich auch zugute und sorgte für mildernde Umstände. Insgesamt muss der Verurteilte - der mittlerweile wieder als Chauffeur in München arbeiten soll - 7200 Euro Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte 210 Tagessätze à 40 Euro gefordert, insgesamt also 8200 Euro.
Tatsächlich werden Arbeitslosen- oder Bürgergeld nur weitergezahlt, wenn man maximal 21 Tage im Jahr im Ausland weilt. Darüber klärt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Webseite auf. Vorausgesetzt natürlich, man meldet sich vorher bei seinem zuständigen Jobcenter ab. Mittlerweile geht dies auch online, man muss also nicht am Anrufbeantworter verzweifeln. Ist man länger sechs Wochen am Stück nicht verfügbar, hat man für den Zeitraum auch keinen Anspruch auf Zahlungen und muss diese nach seiner Rückkehr wieder neu beantragen.
Wie ist es aber, wenn ich mir zum Beispiel meine Rente ins Ausland überweisen lasse? In diesen Fällen muss ich mit Abzügen rechnen.