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Acht Jahre Haft wegen Messermordes


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, Montag, 02. Februar 2009

Wegen einer todbringenden Messerattacke ist eine 34 Jahre alte Psychiatrie-Patientin vor dem Nürnberger Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter sprach die Frau am Montag des Mordes schuldig und ordnete ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.


Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Patientin vor einem Jahr auf eine Krankenschwester in einem Pflegeheim im mittelfränkischen Roth eingestochen habe. Unklar sei aber nach wie vor das Motiv der eingeschränkt schuldfähigen Frau.
Die Tat hatte sich am 18. Januar 2008 in einem offenen Wohnbereich des Pflegeheims ereignet. Ohne ersichtlichen Grund stach die Patientin mit einem Obstmesser auf die Stationsschwester ein. Dabei wurde eine Hauptschlagader des Opfers getroffen; die 43 Jahre alte Pflegerin verblutete noch am Tatort.

Das Motiv ist noch unklar
Weshalb der Mord geschah, habe nicht abschließend geklärt werden können, räumte der Vorsitzende Richter, Richard Caspar, ein. Möglicherweise sei die aus dem ostafrikanischen Eritrea stammende Frau durch Kriege in ihrer Heimat traumatisiert. Zudem leide sie an einer chronischen Schizophrenie; diese Wahrnehmungsstörung äußere sich bei der Täterin etwa durch Halluzinationen. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass es vor der Tat zu einem Streit mit der Krankenschwester gekommen sei. Ob die Täterin nach Verbüßung ihrer Haftstrafe freigelassen werden könne, müsse später geprüft werden, sagte Caspar. Zurzeit erscheine das aber als unwahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. In dem Prozess hatte die Angeklagte jede Schuld von sich gewiesen. Sie wisse nicht mehr, warum die Pflegerin an jenem Abend plötzlich blutend neben ihr auf dem Boden lag, hatte die 34-Jährige gesagt. dpa