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Lieferantenkodex Stand 01.01.2024


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, Dienstag, 09. Januar 2024


PRÄAMBEL

Der vorliegende Lieferantenkodex beschreibt die Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit der mgo Lokale Medien GmbH & Co. KG (im Folgenden MGO) mit ihren Geschäftspartnern. Insbesondere werden verbindliche Regelungen zur Einhaltung ethischer Standards, des anwendbaren Rechts in den Ländern, in denen sie tätig sind und zur Integrität festgeschrieben.

Unsere Geschäftspartner (einschließlich ihrer Organe, Mitarbeitenden, Repräsentanten, Nachunternehmer und Vertriebspartner) sind verpflichtet, alle anwendbaren inländischen und ausländischen Rechtsvorschriften einzuhalten und alle Handlungen zu vermeiden, die dazu führen könnten, dass die MGO gegen geltendes Recht verstößt. Wir erwarten, dass diese Standards auch bei allen weiteren an der Warenoder Dienstleistungserbringung Beteiligten (etwa Nachunternehmern) eingehalten werden.

1. Umgang miteinander und Sozialstandards

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern einen fairen, freundlichen und respektvollen Umgang mit Kollegen und Dritten im Sinne des Vertrauens, der Offenheit und Toleranz.

Wir beachten im Rahmen unseres Handelns stets die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation ILO sowie der Gesetzgebung des jeweiligen Landes, hier im Besonderen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland.

Unsere Geschäftspartner sollen alle Menschen mit Respekt und Toleranz behandeln sowie die grundlegenden Menschenrechte achten. Dazu gehört u.a. das Verbot der Zwangs- oder Kinderarbeit, Regeln zu angemessener Bezahlung, Sozialleistungen, fairen Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit und weitere faire Arbeitsbedingungen. Der Geschäftspartner hält die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns und zur Arbeitszeit ein und verpflichtet die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer in gleichem Umfang. Der Geschäftspartner hält ein Arbeitsumfeld aufrecht, das frei von Diskriminierung oder Belästigung, z.B. in Zusammenhang mit ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung eines Menschen ist.

2. Zentrale Grundsätze im Handeln gegenüber unseren Kunden

2.1. Fairer Wettbewerb

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und sich diese von wettbewerbswidrigem Boykott, wettbewerbswidrigen Absprachen oder anderen unlauteren Wettbewerbsmethoden distanzieren. Hierzu gehört auch die Beachtung nationaler und internationaler Kartellgesetze.

2.2. Anti-Korruptionsklausel, Geldwäsche

Unsere Geschäftspartner müssen jede Form von Korruption und Wirtschaftskriminalität ablehnen. Dies gilt gegenüber Personen, Unternehmen sowie sonstigen Institutionen. Sie halten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention ein und beteiligen sich nicht an Geldwäscheaktivitäten.

3. Umweltverantwortung

Unsere Geschäftspartner müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst sein und nachhaltige Lösungen zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen im Rahmen ihres geschäftlichen Handelns anstreben. Im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie die anwendbaren Gesetze zum Schutz der Umwelt beachten. Wir sind bestrebt, Beziehungen zu Geschäftspartnern aufzubauen, die unser Engagement für die Verbesserung und den Schutz der Umwelt teilen.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, keine Entwaldung oder Degradierung von Primärwäldern vorzunehmen und keine Nettoentwaldung in den Lieferketten der Agrar- und Forstwirtschaft zu betreiben.

Beim Umgang mit Substanzen (Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse), die als gefährlich einzustufen sind, sobald sie in die Umwelt gelangen, ist deren sichere Beschaffung, Kennzeichnung, Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen.

4. Schutz und Sicherheit

4.1. Vertraulichkeit, Datenschutz, geistiges Eigentum

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie auf den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten und Informationen sowie mit geistigem Eigentum achten. Unsere Geschäftspartner haben sicherzustellen, dass personenbezogene Daten im Sinne der geltenden Gesetze, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutzgrundverordnung, vor Missbrauch geschützt werden. Über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse haben unsere Geschäftspartner, deren Vertreter und die Mitarbeitenden Stillschweigen zu bewahren. Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren. Unsere Geschäftspartner und deren Vertreter müssen alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen und Materialien nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns zu verwenden. Dies gilt auch für personenbezogene Daten und Informationen von denen Subunternehmer unserer Geschäftspartner im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für uns Kenntnis erlangen können.

Verstöße gegen das geltende Datenschutzrecht können an den externen Datenschutzbeauftragten Norbert Rauch (atarax Unternehmensgruppe) per E-Mail (datenschutz@ atarax.de) gemeldet werden. Alle Anfragen werden sachgerecht geprüft.

4.2. Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Unsere Geschäftspartner müssen für ihre Mitarbeitenden die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen sicherstellen. Alle Gefährdungen und daraus resultierende Gesundheitsrisiken, denen die Mitarbeitenden ausgesetzt sind, werden angemessen beurteilt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Außerdem erwarten wir, dass unsere Geschäftspartner eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung schaffen, die Gesundheitsrisiken minimiert, und dass sie Verfahren zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen ihrer Mitarbeitenden einführen. Unsere Geschäftspartner schulen regelmäßig ihre Mitarbeitenden auf den neuesten Stand über Gesundheit und Sicherheit, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

4.3. Interessenkonflikte

Der Begriff „Interessenkonflikt“ beschreibt jeden Umstand, der die Fähigkeit eines Mitarbeitenden, hinsichtlich der Interessen des Unternehmens mit absoluter Objektivität zu handeln, in Zweifel ziehen könnte. Es ist wichtig, dass unsere Geschäftspartner sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden ihrer Subunternehmen, die an unseren Projekten beteiligt sind, keinem direkten oder indirekten Konflikt in Bezug auf die Geschäftsinteressen der MGO sowie der Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG und ihren verbundenen Unternehmen unterliegen.

5. Berichterstattung und Durchsetzung

5.1. Schutz von Hinweisgebern und Vergeltungsschutz

Die MGO setzt sich für eine Unternehmenskultur ein, die ethisches Verhalten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften fördert. Gemäß dieser Verpflichtung erwarten wir von allen Geschäftspartnern, dass sie Vergeltungsmaßnahmen, Drohungen oder Belästigungen gegen Personen, die in gutem Glauben Rat einholen, Bedenken aufwerfen oder Fehlverhalten melden, verbieten.

5.2. Hinweisgebersystem

Meldungen oder Hinweise auf Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex können jederzeit – auch anonymisiert – über unser Hinweisgebersystem übermittelt werden:

Alle Beschwerden, die wir erhalten (egal über welchen Kanal), werden von uns sorgfältig untersucht. Je nach Ergebnis werden wir angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen.

5.3. Aktualisierung

Dieser Lieferantenkodex wird regelmäßig aktualisiert und überprüft, um Erkenntnisse aus unserem kontinuierlichen Verbesserungsprozess widerzuspiegeln.

5.4. Durchsetzung

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie wesentliche Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex und insbesondere illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz melden. Wir fordern von unseren Lieferanten, derartigen Meldungen nachzugehen und, falls notwendig, Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Wenn ein Lieferant zu irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht ist, eigene Mitarbeiter oder Geschäftspartner in der eigenen Lieferkette verstoßen gegen die Prinzipien des Lieferantenkodexes, erwarten wir von unseren Lieferanten, Bedenken über das vertrauliche Hinweisportal der MGO (hinweisgeberschutz@mg-oberfranken.de) mitzuteilen.

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