Belastung für Umwelt und Gesundheit, hohe Kosten, unnötiger bürokratischer Aufwand - die Kritikpunkte am sogenannten Kassengesetz und der damit einhergehenden Bonpflicht sind zahlreich. Dessen ungeachtet müssen sich Händler und Konsumenten zum Jahresbeginn auf die neue Regelung einstellen: Die Bonpflicht tritt zum 1. Januar in Kraft, wie das Bundesfinanzministerium bestätigte.
Kassengesetz: Um was genau geht es?
Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben - ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Nur: Die Kassentechnik ist noch nicht einmal verfügbar.