Der Deutsche Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag (12. Dezember 2019) Änderungen der Handwerksordnung.
Handwerk: Bundestag führt Meisterpflicht wieder ein
Die Meisterpflicht wird damit für insgesamt zwölf Gewerke wiedereingeführt - davon betroffen sind: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer und Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.