Mutter und Baby erstochen: Haftbefehl gegen Vater

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Frau und Baby tot aufgefunden – Vater tatverdächtig
Der Tatort wurde mit Flatterband abgesperrt.
Frau und Baby tot aufgefunden – Vater tatverdächtig
Patrick Schüller/dpa
Frau und Baby tot aufgefunden – Vater tatverdächtig
Bis in den Abend war die Spurensicherung am Samstag im Einsatz.
Frau und Baby tot aufgefunden – Vater tatverdächtig
Henning Kaiser/dpa

Nach dem Tod einer Mutter und ihres Babys in Düsseldorf ist gegen den Vater des Kindes Haftbefehl erlassen worden. Die Ermittler werfen ihm Totschlag vor.

Nach der Tötung einer Mutter und ihres Babys in Düsseldorf ist gegen den Vater des Kindes Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden. Das hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Der 43-Jährige war selbst mit schweren Verletzungen aufgefunden, in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert worden.

Nach aktuellem Ermittlungsstand sei er dringend verdächtig, die beiden erstochen zu haben. Er liege weiterhin mit schweren Verletzungen im Krankenhaus, befinde sich aber außer Lebensgefahr. Die beiden Toten seien bereits am Wochenende obduziert worden.

Der Beschuldigte habe am Samstag selbst den Notruf gewählt. Ob zu dem Zeitpunkt seine Ehefrau und das gemeinsame Kind schon tot waren, sei unklar. Er habe bislang nicht vernommen werden können. 

Tatwaffe soll Küchenmesser sein

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen habe er sich seine Verletzungen selbst zugefügt. Tatwaffe soll, wie im Fall von Mutter und Kind, ein Küchenmesser gewesen sein. Die Mutter sei 31 Jahre alt geworden, das Baby zwei Monate. 

Bislang deute nichts darauf hin, dass eine weitere Person an dem Verbrechen beteiligt gewesen sein könnte. Die Ermittlungen zum Tatmotiv dauern an.

Polizisten hatten die Leichen von Frau und Kind am Samstagvormittag in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Oberbilk entdeckt. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen. Hinweise auf häusliche Gewalt habe es nicht gegeben, hieß es am Samstag. Der 43-Jährige hat die slowakische Staatsangehörigkeit.