Der Döner ist in den meisten Imbissen in Weimar wohl bald Geschichte. Denn dafür, dass das Fleisch Döner genannt werden darf, gelten strenge Bestimmungen in Sachen Zusammensetzung und Zusatzstoffen.
Die Weimarer Lebensmittelüberwachung will nun den bereits vor über 20 Jahren festgelegten Beurteilungsmaßstab der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission durchsetzen und die Bezeichnung Döner unter diesen Voraussetzungen in den Imbissen verbieten.
Zusammensetzung des Dönerfleisches im deutschen Lebensmittelbuch genau definiert
Nach den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse des deutschen Lebensmittelbuchs besteht ein "Döner" oder "Döner Kebap" üblicherweise aus dünnen Fleischscheiben vom Schaf und/oder Rind, die im Wechsel mit einer Hackfleischmasse auf einen Drehspieß aufgesteckt sind. Der mitverarbeitete Hackfleischanteil aus grobem Rindfleisch oder Schaffleisch darf demnach höchstens bei 60 Prozent liegen. Auch die weiteren Zusätze sind streng geregelt: Ausschließlich Salz, Gewürze, Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt dürfen im Dönerfleisch enthalten sein.
In den meisten Fällen aber können die Imbisse diese Regelungen nicht einhalten, weshalb das beliebte Fleisch nicht als Döner bezeichnet werden darf, sondern Drehspieß genannt werden muss. Dabei ist das Wort Drehspieß aber eben sogar lediglich die deutsche Übersetzung des türkischen Wortes Döner.