Lockerungen für Geimpfte und Genesene: Bundesweite Verordnung ab Sonntag
Die vorgeschlagenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene in ganz Deutschland sind beschlossen. Am Freitag (7. Mai 2021) stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Verordnung der Bundesregierung zu. Die Lockerungen gelten ab Sonntag.
Für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene werden die Pandemie-Regeln gelockert. Einen Tag nach dem Bundestag passierte die entsprechende Verordnung am Freitag (7. Mai 2021) auch den Bundesrat. Die Lockerungen treten ab Sonntag um 0 Uhr in Kraft.
Laut Verordnung fallen nun etwa Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene weg. Bei Treffen mit anderen Personen werden sie nicht mitgezählt. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen. Geimpfte müssen zudem in Läden oder beim Friseur keinen Test mehr machen.
Lockerungen für Geimpfte und Genesene: Bundesrat stimmt zu
Für vollständig Geimpfte und Genesene könnten die Corona-Regeln schon ab dem Wochenende gelockert sein. Die Bundesregierung beschloss am Dienstag (4. Mai 2021) eine entsprechende Verordnung und machte damit den Weg für einen schnellen Beschluss in Bundestag und Bundesrat frei. "Ein wichtiger Schritt hin zur Normalität", sagte JustizministerinChristine Lambrecht (SPD). Einschränkungen der Grundrechte sollten für beide Gruppen zurückgenommen werden.
Laut Justizministerin Lambrecht kommen diese Corona-Lockerungen für geimpfte und genesene Menschen:
Keine Einschränkungen mehr bei Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen: Geimpfte und Genesene könnten sich dann etwa mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt.
Geimpfte/Genesene werden zudem Getesteten gleichgestellt und bräuchten dann etwa für einen Friseur- oder Zoobesuch keinen Corona-Test mehr.
Nach Reisen müssten sie nicht in Quarantäne - es sei denn sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.
Corona-Lockerungen: Abstands- und Maskenpflicht gelten weiter
Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen allerdings weiter gelten.
"Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen", betonte Lambrecht. Die Pandemie sei noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko bestehe auch bei Geimpften und Genesenen.
Wenn Bundestag und Bundesrat am Donnerstag und Freitag wie geplant zustimmten, könnten die Lockerungen schon am Samstag (8. Mai 2021) gelten. Mehrere Bundesländer haben Teile dieser neuen Regelung bereits umgesetzt und Geimpfte etwa mit negativ Getesteten gleichgestellt. Sie wollten nicht auf die Regierungskoalition warten - auch weil Gerichtsurteile zur Bundes-Notbremse drohten.
Nachweis auf Papier oder digital als Beleg für vollständige Impfung
Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert werden. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Dies ist meist die zweite Spritze, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine. Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.