Der Bund hat für mehr Klarheit bei sogenannten Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gesorgt. Diese hätten "unabhängig von den Empfehlungen" der Ständigen Impfkommission (Stiko) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfungen, heißt es in einem Schreiben, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag (27. Dezember 2021) unter anderem an die Bundesländer geschickt hat.
Für sie komme dabei der Biontech-Impfstoff in Frage. Moderna soll demnach erst ab 30 Jahren verabreicht werden. Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.
Booster-Impfung für Kinder ab 12 Jahren: Bund bezieht Stellung
Dieser Anspruch greift laut Infektionsschutzgesetz eigentlich nur, wenn die Impfung von einer entsprechenden Behörde empfohlen wurde. Lauterbach betonte jedoch, dass eine Stiko-Empfehlung in diesem Fall keine Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist. Bislang hat sich die Kommission noch nicht zu Booster-Impfungen für Minderjährige geäußert.
Bestseller: Corona-Selbsttests bei Amazon ansehenDie Berliner Gesundheitssenatorin, Ulrike Gote (Grüne), kündigte daraufhin an, dass in der Hauptstadt seit Mittwoch auch für 12- bis 18-Jährige bereits drei Monate nach der letzten Impfung eine Auffrisch-Impfung möglich sein soll. Der Abstand von drei Monaten zwischen der zweiten und dritten Dosis wird seit Ende Dezember von der Stiko empfohlen - bislang nur für Erwachsene. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek verkündete auf Twitter, dass ab sofort im Freistaat Booster-Impfungen für unter 18-Jährige möglich sind.
mit dpa