Die Zahl der Corona-Infektionen steigt weiter an. Aus diesem Grund wird die 2G-Regel wird auf immer mehr Bereich des öffentlichen Lebens ausgeweitet. Gilt diese Beschränkung künftig auch beim Lebensmitteleinkauf? In Hessen und Niedersachsen ist die Anwendung der 2G-Regel im Lebensmitteleinzelhandel bereits möglich. Zieht der Freistaat bei dieser Maßnahme jetzt nach?
Ob Supermärkte und Discounter die 2G-Regel anwenden, steht jedem Betreiber frei. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland(RND) hat bei den Supermarktketten nachgefragt, die in Hessen und Niedersachsen Filialen haben. "Zutrittsbeschränkungen zu den Märkten von Aldi Nord im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung sind derzeit nicht geplant. Einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen würde grundsätzlich unserem Selbstverständlich des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen", heißt es in einer Stellungnahme von Aldi.
Lidl, Rewe und Co. planen keine 2G-Regelung
Auch der Discounter Lidl schreibt: „Wir werden keine 2G Regelung in unseren Filialen einführen.“ Die Rewe-Geschäfte planen laut RND ebenfalls keine 2G-Regel: "Die Märkte der Rewe Group (Rewe, Penny, Toom Baumarkt) werden diese Möglichkeit des 2G-Optionsmodells in Hessen nicht nutzen.“ Das Unternehmen Kaufland betont in einem Statement gegenüber der Frankfurter Rundschau: „Als Lebensmitteleinzelhändler, der die Grundversorgung sicherstellt, sind wir von der 2G-Regelung nicht betroffen. Wir werden diese weder in noch außerhalb Hessens umsetzen. In unseren Filialen gelten nach wie vor die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht.“
FFP2-Maske: Testsieger bei Amazon ansehenEine Umsetzung der 2G-Regel in Supermärkten würde einen Teil der Kundschaft ausschließen, was Umsatzeinbußen zur Folge hätte. Umsatzeinbußen, welche die meisten Lebensmittelkonzerne – Stand jetzt – nicht in Kauf nehmen wollen. Zudem erklärt der Handelsverband Deutschland gegenüber der Funke Mediengruppe, dass Impfpass-Kontrollen viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen würden.
In Bayern ist eine 2G- oder 3G-Reglung in Supermärkten nicht geplant. Stattdessen gilt wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.