Am Sonntag (15. März 2020) wurde in Bayern gewählt. Von 8 Uhr am Morgen bis 18 Uhr am Abend hatten die Wahllokale geöffnet. Wahlberechtigte konnten dort ihre Stimme abgeben. Bürger, die nicht vor Ort wählen wollten, konnten ihre Stimme alternativ per Briefwahl abgeben.
Mit dem Eintreten der Corona-Krise wurde nun entschieden, dass die anstehenden Stichwahlen am Sonntag (29. März 2020) ausschließlich per Briefwahlverfahren stattfinden werden. Doch wie laufen die Wahlen jetzt konkret ab? Und bis wann müssen Sie Ihre Wahlunterlagen bei der Post abgegeben haben?
Corona-Krise: So laufen die Stichwahlen ab
Nachdem Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall in Bayern ausgerufen hat, wurde beschlossen, dass die kommenden Stichwahlen ausschließlich durch das Briefwahlverfahren abgehandelt werden sollen.
Innenminister Joachim Herrmann verkündete, dass die jeder Wähler die Briefwahlunterlagen per Post erhalten wird, ohne dass er dafür einen Antrag stellen muss. Die Unterlagen werden an den gemeldeten Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten gesendet.
Die Abgabe der Wahlunterlagen sei auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen zulässig: "Jeder darf seinen Wahlbrief zur Post oder zur Gemeinde bringen, die Allgemeinverfügung vom 20. März stellt das auch ausdrücklich klar", erklärte Innenminister Herrmann auf einer Pressekonferenz am Sonntag (22. März 2020).
Stichwahlen 2020: Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abgegeben haben?
Grundsätzlich gilt: Der Wahlbrief muss in jeder Kommune bis spätestens Sonntag, 29. März, 18 Uhr, bei der auf den Umschlägen angegebenen Adresse eingegangen sein. Der Versand ist für alle Wahlteilnehmer kostenlos.