- Bayern führt generelle Corona-Tests an Schulen ein
- Testpflicht gilt nach den Osterferien
- Test-Regeln im Überblick
- Aiwanger für Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht
Das bayerische Kabinett hat am Mittwoch (7. April 2021) über die Corona-Lage im Freistaat beraten und dabei vorerst Abstand von geplanten Lockerungen genommen. Während der Kabinettssitzung wurde aber auch das Bildungswesen thematisiert. Um die Sicherheit an den Schulen in Bayern zu erhöhen und perspektivisch mehr Präsenzunterricht zu ermöglichen, gilt nach den Osterferien nun überall eine Testpflicht - unabhängig vom lokalen Inzidenzwert.
Nach den Osterferien: Mindestens zwei Corona-Tests pro Woche an Bayerns Schulen
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Bayerns Schulen ist nach den Osterferien ein Corona-Test verpflichtend. "Wir sehen, dass die Schulen ein sehr intensiver Teil des pandemischen Geschehens sind", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Sitzung des Kabinetts in München.
Das sind die Testpflicht-Regeln an bayerischen Schulen im Überblick:
- Schülerinnen und Schüler müssen direkt in der Schule einen PCR-, Schnell- oder Selbsttest machen
- Der Test muss vor Unterrichtsbeginn erfolgen
- Bei einer örtlichen 7-Tage-Inzidenz unter 100 muss zweimal pro Woche getestet werden
- Bei einer örtlichen 7-Tage-Inzidenz über 100 muss mindestens zweimal wöchentlich getestet werden
- Wer den Test verweigert oder in Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht
- Alle Regelungen gelten analog auch für Lehrkräfte und anderes schulisches Personal
Söder verärgert über Vorschläge von Interessensverbänden
Bislang galt eine Testpflicht an Schulen nur in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen einer Woche.