Mittlerweile wurden in Bayern zahlreiche Lockerungen der Corona-Beschränkungen erlassen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte zuletzt Verständnis, dass in einigen Bereichen, insbesondere des sozialen Lebens, nun Erleichterungen notwendig sind. Dennoch warnt Söder vor einer zweiten Welle des Coronavirus "Sars-CoV-2".
Eine zentrale Corona-Lockerung ist, dass Geburtstage, Familienfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen, Schulabschlussfeiern sowie Vereinssitzungen wieder stattfinden können. Trotz aller Aufweichungen der Regeln bei Privatfeiern ist jedoch noch nicht alles wie gewohnt.
inFranken.de fasst zusammen, was aktuell bereits erlaubt ist - und was nicht.
- Wie viele Menschen dürfen zusammen feiern?
Prinzipiell gilt: 100 Leute in geschlossenen Räumen, 200 Leute im Freien. Das sei möglich, falls "der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann", heißt es von Seiten des Bayerischen Innenministeriums. - Kann in meinen Geburtstag oder Hochzeit in einem Lokal feiern?
Feiern in Gastronomien unterliegen den gängigen Regeln wie Mundschutzpflicht beim Verlassen des Platzes, Lüften und Ausfüllen eines Kontaktformulars.
Findet die Versammlung in einem abgesondertem Raum als geschlossene Gesellschaft ohne weitere Gäste statt, kann auf Abstands- und Maskenregeln verzichtet werden, wenn beispielsweise ein Tisch gewechselt oder getanzt wird. Auf den Fluren, dem WC und dem Eingangsbereich des Gastronomiebetriebs gilt weiterhin die Maskenpflicht. - Gilt eine Maskenpflicht bei privaten Feiern?
Nein. Sowohl beim gemeinsamen Zusammensitzen am Tisch als auch beim Grillen im Garten muss kein Mundschutz getragen werden. Jedoch wird empfohlen, ausreichend zu lüften und den Mindestabstand einzuhalten. Je nach Größe des Gartens oder der Wohnung sollten nur entsprechend viele Gäste eingeladen werden.