- Bayerisches Kabinett zurrt Lockerungen für den Tourismus fest
- Beherbergungsbetriebe dürfen ab Pfingsten wieder öffnen - auch ihre Innengastronomie und Wellnessbereiche
- Lockerungen auch bei Thermen, Stadtführungen, Busreisen und Schifffahrt
- Laienmusiker dürfen wieder proben
Wegen einer anstehenden Klausur der CSU-Landratsfraktion fand bereits am Montagvormittag (10. Mai 2021) eine erneute Kabinettssitzung statt. Bei den Beratungen des Ministerrates als Videoschalte ging es um weitere Öffnungsschritte in der Corona-Krise. Nachdem Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Sitzung leitete, war er bei der anschließenden Pressekonferenz (PK) nicht dabei. Stattdessen informierten Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Öffentlichkeit im Prinz-Carl-Palais der Staatskanzlei über die Ergebnisse der Beratungen.
Hotel-Öffnungen, Thermen und Stadtführungen: Diese Details zu Tourismus-Lockerungen in Bayern hat das Kabinett beschlossen
Demnach ist durch den nun gefassten Kabinettsbeschluss die Ankündigung zu Tourismus-Lockerungen aus der Vorwoche offiziell.
Florian Herrmann und Hubert Aiwanger gaben folgende Tourismus-Öffnungen und Details dazu bekannt:
- Am Pfingstwochenende dürfen in bayerischen Regionen mit stabilen Corona-Zahlen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Die Anreise bei touristischen Unterkünften ist schon ab Freitag, 21. Mai, möglich. Die Beherbergungsbetriebe dürfen nach Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann auch die Innengastronomie und Wellnessbereiche öffnen - allerdings nur für Übernachtungsgäste.
- Ab Pfingsten wieder öffnen dürfen auch Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristische Bahn- und Busverkehre, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie die Außenbereiche von medizinischen Thermen.
- Voraussetzungen sind:
- Übernachtungsgäste bzw. Teilnehmer legen einen maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Corona-Schnelltest vor oder gelten als genesen oder vollständig geimpft.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der betreffenden kreisfreien Stadt liegt stabil unter 100. "Stabile Inzidenz" bedeutet: Der Wert muss fünf Tage hintereinander unter 100 liegen müssen. Darauf folgen zwei Karenztage zur Umsetzung - und am achten Tag darf geöffnet werden.
Blaskapellen dürfen wieder proben - in Gruppen mit bis zu zehn bzw. 20 Personen
Hubert Aiwanger zufolge bleiben Freibäder, Innenbereiche von Fitnessstudios und die Innengastronomie weiterhin geschlossen, auch wenn andere Bundesländer bereits Öffnungen planen. "Wir beobachten die Entwicklung", so der Wirtschaftsminister.