Am Sonntag (15. März 2020) wird in Bayern gewählt. Von 8 Uhr am Morgen bis 18 Uhr am Abend haben die Wahllokale geöffnet. Wahlberechtigte können dort ihre Stimme abgeben. Bürger, die nicht vor Ort wählen wollen, können ihre Stimme alternativ per Briefwahl abgeben.
Kommunalwahl in Bayern: Von wann bis wann ist Briefwahl möglich?
Die bayerischen Gemeinden schicken jedem Wahlberechtigten eine Wahlberechtigung per Post zu. Dies ist der Fall, wenn der Wohnsitz bis spätestens Sonntag, 9. Februar 2019, in der entsprechenden Kommunalbehörde hinterlegt ist. Diese Wahlberechtigung muss bis spätestens drei Wochen vor der Kommunalwahl ankommen - sprich bis Sonntag, 23. Februar 2019. Auf der Rückseite der Wahlberechtigung befindet sich ein Antrag für die Briefwahl.
Dieser Briefwahl-Antrag muss der Gemeinde bis zum Freitag, 13. März 2019, vorliegen. Sonst ist keine Briefwahl möglich. Frist für den Eingang des Antrages ist 15 Uhr.
Kurzfristige Briefwahl ist ebenfalls möglich: Dafür sollte der Antrag bestenfalls mündlich bei Beamten der Gemeinde gestellt werden. Die Unterlagen zur Briefwahl für die Kommunalwahl werden vor Ort ausgehändigt.
Damit die Briefwahl funktioniert, sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Kommunalwahl am Sonntag, 15. März 2020, per Post abgeschickt werden. So ist sicher, dass der Wahlzettel rechtzeitig ankommt. Ist dies nicht möglich, ist es am sichersten, den Wahlzettel persönlich bei der Gemeinde abzugeben. Wo es möglich ist, den Zettel abzugeben, steht auf den Wahlunterlagen für die Briefwahl.
Briefwahl-Beantragung zur Kommunalwahl 2020: So funktioniert es
Es gibt mehrere Möglichkeiten die Briefwahl zur Kommunalwahl 2020 zu beantragen. Zum einen ist dies über das Formular auf der Rückseite der zugesendeten Wahlbenachrichtigung möglich. Neben der Zustellung des Formulares per Post, funktioniert das auch per E-Mail oder Fax.