Grünes Licht für die Sanierung der Ortsverbindungsstraße zwischen Reuth und Eichenbühl: Der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats Weißenbrunn stimmte der Maßnahme in der Sitzung am Dienstag zu.
Im Zuge des Wasserleitungsbaus kann ein Teilbereich von Reuth bis Neutennig zu günstigen Konditionen mitsaniert werden. Auf Vorschlag von Bauamtsleiter Jürgen Fenner und Bürgermeister Egon Herrmann (SPD) stimmten die Räte dieser Einsparvariante zu.
Die Aufträge für die Bauarbeiten gingen an die Firma Krumpholz Rohrbau in Kronach. Der Teilbereich von Ortsende Reuth bis Einmündung Weißenbrunn wurde mit 45 381,09 Euro und der Abschnitt von der Einmündung Weißenbrunn bis Neutennig mit 28 992,61 Euro veranschlagt. Ohne die Kombination mit dem Bau der Wasserleitungen hätte die Straßensanierung alleine mindestens 145 000 Euro gekostet.
Die Bauanfrage den Holzlegeplatz in Wildenberg zu überdachen, wurde im gemeindlichen Einvernehmen abgelehnt. Das betreffende Grundstück würde laut rechtsgültigem Flächennutzungsplan im Außenbereich liege, begründete das Gremium seine Entscheidung. Bauamtsleiter Fenner empfiehlt dem Bauwerber einen Bauantrag an die Gemeinde zu stellen.
Für eine weitere Anfrage für einen Wohnhausneubau in Gössersdorf wurde die Entscheidung vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, sich mit dem Antragsteller in Verbindung zu setzen, um festzustellen, ob eine private Erschließung des Grundstückes mit mehreren Baurechten denkbar sei. Vorteil wäre, dass man dann für dieses etwa 7000 Quadratmeter große Grundstück mehrere Bauparzellen aufnehmen könnte. Von einem Anwohner der Sonnenleite in Thonberg lag der Gemeinde ein Angebot vor. Er wollte seine vorhandene Stützmauer einige Zentimeter auf sein Grundstück zurücksetzen, wodurch die Straße breiter werden könnte. Voraussetzung wäre jedoch die Kostenübernahme durch die Gemeinde. Das Gremium lehnte ab, da eine punktuelle Verbreiterung der Straße keine Verbesserung der Gesamtsituation darstellt und dazu an dieser Stelle keine erhöhte Unfallgefahr vorliegt.
Im Zuge des Wasserleitungsbaus kann ein Teilbereich von Reuth bis Neutennig zu günstigen Konditionen mitsaniert werden. Auf Vorschlag von Bauamtsleiter Jürgen Fenner und Bürgermeister Egon Herrmann (SPD) stimmten die Räte dieser Einsparvariante zu.
Die Aufträge für die Bauarbeiten gingen an die Firma Krumpholz Rohrbau in Kronach. Der Teilbereich von Ortsende Reuth bis Einmündung Weißenbrunn wurde mit 45 381,09 Euro und der Abschnitt von der Einmündung Weißenbrunn bis Neutennig mit 28 992,61 Euro veranschlagt. Ohne die Kombination mit dem Bau der Wasserleitungen hätte die Straßensanierung alleine mindestens 145 000 Euro gekostet.
Wenn alles nach Plan läuft, sind die Baumaßnahmen auf beiden Teilstücken bis Ende August fertig, teilte Jürgen Fenner mit. Mehr Sicherheit für Fußgänger soll ein neuer Gehweg im "Grüner Weg" bringen. Die Maßnahme würde rund 23 500 Euro kosten. Der Gehweg kann dabei mit in das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) aufgenommen werden, wodurch eine günstige Finanzierung ermöglicht werden kann.
Die Bauanfrage den Holzlegeplatz in Wildenberg zu überdachen, wurde im gemeindlichen Einvernehmen abgelehnt. Das betreffende Grundstück würde laut rechtsgültigem Flächennutzungsplan im Außenbereich liege, begründete das Gremium seine Entscheidung. Bauamtsleiter Fenner empfiehlt dem Bauwerber einen Bauantrag an die Gemeinde zu stellen.
Für eine weitere Anfrage für einen Wohnhausneubau in Gössersdorf wurde die Entscheidung vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, sich mit dem Antragsteller in Verbindung zu setzen, um festzustellen, ob eine private Erschließung des Grundstückes mit mehreren Baurechten denkbar sei. Vorteil wäre, dass man dann für dieses etwa 7000 Quadratmeter große Grundstück mehrere Bauparzellen aufnehmen könnte. Von einem Anwohner der Sonnenleite in Thonberg lag der Gemeinde ein Angebot vor. Er wollte seine vorhandene Stützmauer einige Zentimeter auf sein Grundstück zurücksetzen, wodurch die Straße breiter werden könnte. Voraussetzung wäre jedoch die Kostenübernahme durch die Gemeinde. Das Gremium lehnte ab, da eine punktuelle Verbreiterung der Straße keine Verbesserung der Gesamtsituation darstellt und dazu an dieser Stelle keine erhöhte Unfallgefahr vorliegt.
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