• Der "Black Friday" kommt aus den USA
  • Es gibt zwei Versionen zur Entstehungsgeschichte
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Preise zu vergleichen
  • Jahrelanger Rechtsstreit über die Marke "Black Friday"

Am 25. November ist es wieder so weit: Sowohl Ladengeschäfte als auch Online-Händler*innen rufen zum sogenannten "Black Friday" auf. Der Begriff aus den USA hat sich auch in Deutschland etabliert. Warum der Tag so heißt, ist vielen nicht bewusst. Über die Namensgebung gibt es verschiedene Geschichten. Mit dem "Schwarzer Freitag" genannten New Yorker Börsencrash im Jahr 1929 hat der "Black Friday" jedenfalls nichts zu tun.

Black Friday: Warum der Schnäppchen-Tag so heißt

Der "Black Friday" kommt aus den USA und entstand in den 1960er Jahren. Er findet traditionell am Freitag nach Thanksgiving, das in Deutschland nicht gefeiert wird, statt. Der US-amerikanische Feiertag fällt immer auf einen Donnerstag. Viele Menschen haben auch am Freitag frei und nutzen den Brückentag zum Einkaufen.

Eine Version zur Namensgebung bezieht sich auf die Verkehrsstaus und die Menschenmassen, die sich wie ein schwarzes Band durch die Einkaufsstraßen schlängelte. Eine weitere Erklärung: Viele Händler*innen machten an dem beliebten Einkaufstag so viel Umsatz, dass sie von den roten in die schwarzen Zahlen kamen. So konnten sie die Verluste aus den Vormonaten ausgleichen.

Nach Deutschland hat den "Black Friday" der IT-Gigant Apple 2006 gebracht.

Was Kund*innen nicht mitbekamen: Heftiger Streit um den "Black Friday" hinter den Kulissen

Das Einkaufsvergnügen wurde hinter den Kulissen jahrelang von einem Rechtsstreit getrübt. Seit 2013 war "Black Friday" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eingetragen, aber ungenutzt. 2016 übernahm eine Holding aus Hongkong die Marke und begann, Händler*innen, die mit "Black Friday" werben, abzumahnen

Zahlreiche Unternehmen und unter anderem auch der Betreiber des Internetportals BlackFriday.de, beantragten beim Bundespatentgericht (BPatG) die Löschung der Marke. Mit Erfolg: 2020 wurde die Marke "Black Friday" aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht. Die chinesische Holding legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde ein. Dieses bestätigte die Klagen. Laut dem Urteil durfte fortan der Begriff für bestimmte Bereiche verwendet werden, darunter Elektro- und Elektronikprodukte und Werbedienstleistungen. 

In einem weiteren Verfahren klagte BlackFriday.de vor dem Landgericht Berlin mit dem Ziel, dass auch andere Produktgruppen unter dem Aufhänger "Black Friday" angeboten werden dürfen. Das Gericht gab dem Betreiber des Webportals recht. Gegen das Urteil legte die chinesische Holding Berufung vor dem Kammergericht Berlin ein. Im Oktober 2022 wurde auch diese abgewiesen. Eine Revision ließen die Richter*innen nicht zu. So dürfen nun über 900 eingetragene Waren und Dienstleistungen mit "Black Friday" beworben werden.

Fazit

Der "Black Friday" kommt aus den USA. Ob online oder im Ladengeschäft: An dem Tag kannst du sicherlich das eine oder andere Schnäppchen machen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt aber, Preise in Preisvergleichsportalen zu vergleichen. So vermeidest du, auf "Schein-Rabatte" reinzufallen.

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