- Insekten in Lebensmitteln: Neue EU-Verordnung erlaubt Hausgrille und Getreideschimmelkäfer
- Ablehnung bei vielen Verbrauchern - Bäcker starten Aufklärungskampagnen
- Übersicht: Diese Insekten sind erlaubt - bereits vor Januar 2023 Zulassung mehrerer Arten
- So erkennen Verbraucher Larven, Käfer und Co. auf der Produkt-Verpackung
Laut einer neuen EU-Verordnung sind seit Januar 2023 die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer in bestimmten Formen in Lebensmitteln erlaubt. Dies soll laut EU-Kommission eine Alternative zur Nutztierhaltung darstellen und zu einer gesünderen Ernährung beitragen, da Insekten häufig viel Eiweiß und Ballaststoffe enthalten. Doch Umweltschutz und Protein sind für viele Verbraucher offenbar kein Argument zum Umstieg auf Larven und Käfer - der Ekelfaktor dominiert vielerorts. So haben unter anderem Bäcker große Kampagnen geschaltet, in denen sie erklären, auf Insektenmehl zu verzichten. Viele Kunden und Kundinnen fragen sich derweil: Wie erkenne ich jetzt überhaupt, ob Insekten in einem Produkt im Supermarkt enthalten sind?
Insekten in Lebensmitteln: Diese Tiere sind erlaubt - Verbraucher kennen bestimmte Produkte schon lange
Nicht erst seit dem Jahresbeginn 2023 sind Insekten in Lebensmitteln in Deutschland und Europa zugelassen. Schon heute sind in vielen Produkten im Supermarkt Insekten enthalten - mehrere beliebte Markensüßigkeiten, aber auch Haushaltsprodukte und Kosmetik sind betroffen. So wird der Stoff Schellack aus den Ausscheidungen der Lackschildläuse gewonnen, die sich von Harz ernähren, und für Produkte genutzt, die glänzen und sich nicht zu schnell auflösen sollen. Das Harz wird zusammen mit Rindenstücken und übrig gebliebenen Läusen durch Aufkochen, Auswaschen und Zermahlen zu Schellack verarbeitet. Schellack erkennt man auf der Zutatenliste unter dem Namen "E904". Auch der Farbstoff "Karmin" aus ausgekochten Scharlachschildläusen ist verbreitet - bei Lebensmitteln findet man ihn unter dem Namen "E 120".
Im Januar 2021 hat die Europäische Kommission den Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet, als erstes Insekt offiziell für den europäischen Markt autorisiert. Im November 2021 kam die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria, gefroren/getrocknet/pulverförmig) hinzu. Auch die Hausgrille wurde nicht erst heuer zugelassen, sondern bereits im Februar 2022 und zwar in gefrorener, getrockneter und pulverförmiger Form. Im Januar 2023 wurden dann die Hausgrille (Acheta domesticus) als teilweise entfettetes Pulver sowie der Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus, gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert) erlaubt.
In der EU müssen Hersteller laut EU für alle Insekten eine Zulassung beantragen. Für einige Jahre sei die "Zulassung an den Hersteller geknüpft, der den Antrag gestellt hat". Das geschehe im Rahmen der Regeln zu "neuartigen Lebensmitteln", beschreibt die Kommission. Das seien "Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden". Alles werde streng wissenschaftlich geprüft und bewertet, die Hersteller müssten selbst viele Daten zu Allergien, Verwendungsmengen, Herstellung und bestimmten Eigenschaften des Produkts vorlegen. Kein neuartiges Lebensmittel dürfe ein "Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit" sein, so die Kommission. Auch die Mitgliedsstaaten müssten zustimmen. Deutschland habe dies bisher immer getan, heißt es.
Kochboxen & Meal Prep bei reishunger.de entdeckenSo erkennen Kunden Insekten in Lebensmitteln - auf diese Bezeichnungen solltet ihr achten
Viele Menschen stehen Insekten in ihrem Essen überaus skeptisch gegenüber. Das hat nicht nur etwas mit einem gewissen Ekelfaktor zu tun, sondern etwa auch mit vegetarischer oder veganer Ernährung und Allergien. Deshalb stellen sich seit dem Aufkommen der Debatte immer mehr Verbraucher die Frage, woran sie erkennen, ob Larven, Käfer und Co. in bestimmten Produkten im Supermarkt stecken. Dahinter steht die Befürchtung, dass Hersteller heimlich Insektenmehl beimischen oder dieses nicht klar kennzeichnen könnten. Doch laut der EU-Kommission sind diese Sorgen unberechtigt.
"Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden; sie müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren oder nicht", heißt es hierzu deutlich. So müsse der deutsche und lateinische Namen (für die im Februar 2022 zugelassene Hausgrille etwa "Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen)" genannt werden. Auch müsse klar gekennzeichnet sein, in welcher Form die Insekten beigemischt sind, etwa als Paste oder Pulver.
Ebenso müssten "Allergiehinweise in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste" auftauchen. Denn laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) "insbesondere bei Probanden mit bereits bestehenden Allergien gegen Krebstiere, Staubmilben und in einigen Fällen bei Weichtieren" zu allergischen Reaktionen führen. Auch kann unter Umständen Gluten über das Insektenfutter enthalten sein. Wer also Angst vor Insekten in Lebensmitteln hat, kann einfach einen Blick auf die Zutatenliste werfen.
Gemüse in Bio-Qualität - hier Retter-Boxen von etepetete entdeckenAuch spannend: Ritter Sport stellt Schokolade "Ganze Grille" vor - große Aufregung bei Facebook-Nutzern