Bevor sich Senior*innen in den Ruhestand verabschieden können, müssen erst einige Dinge erledigt werden.
Was viele beispielsweise nicht auf dem Schirm haben: Häufig muss man vor dem Eintritt in die Rente seinen Job kündigen.
Kündigen vor der Rente: Arbeitsvertrag genau nach Klausel durchschauen
Eine Kündigung wegen Renteneintritts erfolgt nicht immer automatisch. Arbeitnehmer sollten unbedingt in ihrem Arbeitsvertrag nachlesen, welche Regelungen genau gelten. Viele Arbeitgeber haben darin eine Klausel, wodurch das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters endet - aber nicht alle.
Gibt es diese Klausel nicht, muss der künftige Rentner sein Arbeitsverhältnis selbst kündigen. Dabei muss unbedingt die Kündigungsfrist beachtet werden. Wer mit Beginn seiner Rente einfach nicht mehr auf der Arbeit erscheint, verstößt streng genommen gegen seine Pflichten aus dem Vertrag. Es könnten dann sogar arbeitsrechtliche Schritte drohen.
Wer schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss seinen Arbeitgeber unbedingt darüber in Kenntnis setzen. Die genannte Klausel bezieht sich nämlich lediglich auf die Altersrente.
Arbeitsvertrag kündigen und danach Rente beantragen
Fazit: Wer die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Job in der Regel davor kündigen. Außerdem muss die Rente rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden.
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