Soll das ein Scherz sein? Immer öfter gehen Essensbestellungen, Fragen nach der Uhrzeit oder dem Weg bei den Rettungsdiensten ein. Rund 11.000 Vorfälle zählte das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2016. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch deutlich höher, die Tendenz steigend.
Solche Spaßanrufe bleiben nicht folgenlos. Der Missbrauch von Notrufen kann laut Strafgesetzbuch (§ 145 StGB) mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe geahndet werden. Denn wer Polizei oder Feuerwehr derart belästigt, blockiert gleichzeitig die Telefonleitung für echte Notfälle. Ein Notfall ist eine Situation, in der jemand dringend die Hilfe der Rettungskräfte benötigt. Wird eine Straftat oder etwas ähnlich Verdächtiges beobachtet, kann auch das über die Notfall-Nummern angezeigt werden. Meldungen zu Fundsachen oder verlorenen Tieren haben hier allerdings nichts zu suchen.
Falscher Notruf kann kosten
Besonders kritisch sind vor allem falsche Notrufmeldungen. Ausgedachte Bombendrohungen, Brände oder Überfälle können für den Anrufer teuer werden. In solchen Fällen rücken Polizei und Feuerwehr mit großer Mannschaft an. Wird der Verantwortliche gefasst, muss er die Personalkosten und den technischen Aufwand übernehmen. Gleiches gilt für andere Notrufeinrichtungen fernab des Telefons. Der Missbrauch von Feuermelden und Co ist ebenfalls strafbar. Auch mit Übertreibungen sollte man aufpassen. Wer Hilfe zu einem belanglosen "Notfall" ruft, kann zur Kasse gebeten werden.