- Muss ein Auszubildender Überstunden machen?
- Überstunden sind eigentlich nicht vorgesehen
- Darf der Auszubildende Überstunden verweigern?
- Der Betrieb muss Azubi-Überstunden vergüten oder durch Freizeit abgelten
- Berufsschulzeit ist Arbeitszeit
Handwerksbetriebe sind mehr als ausgelastet. Bei guter Auftragslage und dem Mangel an Fachkräften stehen für die Mitarbeiter nicht selten Überstunden an – gleiches gilt für die Azubis. Aber ist das mit dem Gesetz zu vereinbaren?
Arbeitsrecht: Muss ein Auszubildender Überstunden machen?
Ingrid Dünzl, Ausbildungsberaterin bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, berichtet in der Deutschen Handwerkszeitung, dass Überstunden derzeit in den Betrieben und bei den Lehrlingen Thema sind. Bei ihr melden sich immer wieder Azubis, die nicht wissen, was rechtlich gilt und wann Überstunden für sie erlaubt sind.
Eine Ausbildungsstudie des DGB zeigt, wie verbreitet Überstunden in der Ausbildung sind. Ein Drittel (32,6 Prozent) der Befragten gab an, Überstunden zu machen. Dieser Anteil steigt dabei von 26,4 Prozent im 1. Ausbildungsjahr über 31,7 Prozent im zweiten bis zu 40 Prozent im dritten Jahr. Einfluss auf Überstunden hat die Betriebsgröße. Am höchsten ist sie in Betrieben mit 5 bis 10 Beschäftigten (41,9 Prozent), am niedrigsten in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten.
Das Gros der von Überstunden Betroffenen gab an, wöchentlich bis zu fünf Überstunden zu machen (79,8 Prozent), weitere 12 Prozent zwischen 6 und 10 Überstunden und vier Prozent berichteten von mehr als 20 Überstunden pro Woche.
Überstunden sind eigentlich nicht vorgesehen
Dabei ist klar: Auszubildende sind nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Dahinter steckt der Gedanke, dass die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Dauer und die tägliche und wöchentliche Zeit ausreichend ist. Die Azubis sollen ja nicht möglichst viel arbeiten, sondern die im Rahmenplan vorgeschriebenen Lerninhalte praktisch erlernen.
Deshalb könnten Überstunden auch nur dem Ausbildungszweck dienen und das bedeutet, dass auch ein Ausbilder*in oder ein Ausbildungsbeauftragter*e während dieser Zeit mit anwesend sein muss. Wer eine betriebliche Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Darum erhält ein Azubi am Monatsende auch eine Vergütung und nicht Lohn oder Gehalt.
Die tägliche Ausbildungszeit ist im Berufsausbildungsvertrag genau geregelt, von der IHK entsprechend geprüft und freigegeben. Der Arbeitgeber sollte sie nicht einseitig verändern. Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht nur, wenn dies im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist.
Darf der Auszubildende Überstunden verweigern?
Unberechtigte Überstunden muss der Auszubildende nicht ableisten. Gibt es eine Abmahnung oder Kündigung aus diesem Grund, ist sie unwirksam. Nur bei Notfällen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, muss jeder Arbeitnehmer – Minderjährige auch nur eingeschränkt – Überstunden leisten (arbeitsvertragliche Treuepflicht).
Besondere Regelungen gibt es bei minderjährigen Azubis. Unter 18-Jährige (JArbschG) dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich an 5 Werktagen lernen und arbeiten. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8,5 Stunden beschäftigt sein.
Eine weitere besondere Ausnahme liegt vor, wenn in Verbindung mit einem Feiertag an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit der/die Auszubildende eine längere zusammenhängende Freizeit erhält. Die ausfallende Arbeitszeit ist auf fünf Wochen danach zu verteilen. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei aber 8,5 Stunden nicht überschreiten.
Der Betrieb muss Azubi-Überstunden vergüten oder durch Freizeit abgelten
Für Erwachsene (also über 18-jährige) beträgt die höchstzulässige Arbeitszeit 8 Stunden und bei einer möglichen Sechstagewoche 48 Stunden. In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit bei Erwachsenen bis zu 10 Stunden betragen. Dann muss aber gewährleistet sein, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Muss der Betrieb Überstunden bezahlen? Überstunden sind gem. § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Einen Überstundenzuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Wenn im (Mantel-)Tarifvertrag keine Mehrarbeitszuschläge geregelt sind, ist für die Überstunden mindestens der normale Stundensatz zu zahlen. Der Ausbildungsbetrieb kann gem. § 262 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wählen, ob er die Überstunden vergüten oder durch Freizeitgewährung ausgleicht. "Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart empfehlen den Betrieben, die Überstunden in Freizeit abzugelten", sagt dazu Ingrid Dünzl. Auch unzulässige Überstunden sind zu vergüten.
Ist der Betrieb verpflichtet, Mehrarbeit zu protokollieren? Gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 3 Satz 1 ArbZG muss der Ausbildungsbetrieb die über die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und das Protokoll zwei Jahre verwahren. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG).
Berufsschulzeit ist Arbeitszeit
Der Berufsschulunterricht ist bezahlte Arbeitszeit. Minderjährige müssen nach einem fünfstündigen Berufsschultag nicht mehr arbeiten. Gibt es einen zweiten Schultag in der gleichen Woche, dürfen sie noch beschäftigt werden. Volljährige müssen nach der Schule meist noch in den Betrieb kommen. Aber nur, wenn tatsächlich noch Zeit von der betriebsüblichen Arbeitszeit übrig ist. Für minderjährige und volljährige Azubis gilt: Pausen- und Wegezeiten zählen zur Arbeitszeit.
Amazon-Buchtipp: Nebenberuflich reich - Intelligentes Geldverdienen durch passives EinkommenIn vielen Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen ist geregelt, dass Auszubildende nach dem Berufsschulunterricht generell nicht in den Betrieb gehen müssen.
Bleibt festhalten: Azubis sind während ihrer Bildungszeit Lernende, Überstunden sind deshalb nur in Notfällen anzusetzen. Bei einem Drittel der Azubis sind aber regelmäßig Überstunden angesagt, wie die DGB-Studie zeigt.
- Lohn versus Gehalt: Was ist eigentlich der Unterschied?
- Bestbezahlt: In diesen 10 Jobs verdient man in Deutschland das meiste Geld.
- Willst du deinen Stundenlohn berechnen? Mit dieser Formel ist es ganz einfach.
- Gehaltsreport 2022: Wer verdient wie viel - und wer am meisten?
- Wie gut ist dein Gehalt? So kannst du deinen Wohlstand ermitteln.