Was ist, wenn man seinen Job verlassen will? Kündigungsfristen von zwei, drei oder gar sechs Monaten machen Arbeitnehmern den Jobwechsel manchmal schwer. Der neue Arbeitgeber sucht einen Mitarbeiter, der am besten sofort anfängt - man selbst muss aber noch ein paar Monate dabeibleiben. Können Arbeitnehmer dann eine fristlose Kündigung einreichen?
"Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil - also auch vom Arbeitnehmer - aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden", erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. Das ist in Paragraf 626 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Arbeitsverhältnis muss unzumutbar sein
Diese Gründe beziehen sich allerdings auf Tatsachen, die das Arbeitsverhältnis für den Einzelnen unzumutbar machen. Neben ausbleibendem Lohn können das etwa Beleidigungen durch den Arbeitgeber, sexuelle Belästigung oder rassistisches Verhalten sein. Auch wenn sich der Arbeitgeber regelmäßig und willkürlich weigert, Urlaub zu gewähren, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.