Arbeitgeberrechte weiter gestärkt: Die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer wurden jüngst gestärkt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit ist nun klar geregelt, wie Unternehmen mit übrig gebliebenen Urlaub verfahren müssen, wenn das Jahr endet, der Arbeitnehmer die Firma verlässt oder er stirbt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zudem ein weiteres Urteil zugunsten der Arbeitnehmer gefällt.
Arbeitnehmer müssen Hinweis auf Urlaubsverfall geben
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden: Arbeitgeber müssen ihre Angestellten auf einen möglichen Verfall von deren Urlaub hinweisen - und zwar "klar und rechtzeitig". Sollte dieser Hinweise durch den Arbeitgeber versäumt werden, darf der Arbeitnehmer den Urlaub auch später noch nehmen oder in sich am ende seiner Beschäftigung auszahlen lassen. Mit dem urteil setzte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2018 um.