Rasenmäher und Laubbläser müssen ruhen
In zahlreichen Ländern gehen auch am Sonntag Produkte über die Ladentheke. In Deutschland haben die Supermärkte jedoch einheitlich geschlossen. Somit haben viele Menschen am Sonntag frei und können sich der heimischen Arbeit widmen. Doch nicht alles ist erlaubt! So zum Beispiel das Rasenmähen: Die Benutzung ist wegen des dadurch erzeugten Lärms sonntags grundsätzlich sowie werktags während der Nachtruhe untersagt. Die Vorschriften für die noch lärmintensiveren Laubbläser sind besonders restriktiv. Diese dürfen lediglich Montag bis Samstag zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr verwendet werden.
Staubsaugen und Wäsche waschen ist kein Problem
Das Wäsche waschen oder das Staubsaugen ist grundsätzlich auch am Sonntag erlaubt. Allerdings sollte der erzeugte Geräuschpegel das gewöhnliche Maß nicht überschreiten. Mit einer herkömmlichen Waschmaschine belästigt man auch in einer Mietwohnung normalerweise keinen seiner Nachbarn. Bei besonders lauten Geräten, insbesondere bei alten Staubsaugern, welche über 80 Dezibel erzeugen, sollte man lieber auf die Reinigung verzichten.
Die Autowäsche kann zum Streitfall werden
Wer am Sonntag seinem Wagen neuen Glanz verschaffen möchte, der muss besonders vorsichtig sein. In Bayern ist es den Gemeinden überlassen, ob Waschstraßen öffnen dürfen. In anderen Bundesländern haben diese teilweise geschlossen. Auch bei der Autowäsche auf dem Privatgrundstück sollte man jedoch sonntags vorsichtig sein. Laut dem Feiertagsgesetz sind, soweit keine Ausnahmen bestehen, am letzten Wochentag "öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten [...]". Keine Bedenken bestehen, wenn ihr Hof nicht von außen einsehbar ist. Lediglich die Vorschriften zur Reinhaltung des Grundwassers sollten unabhängig vom Wochentag eingehalten werden.
Möbelaufbau nur ohne das Bohren und Hämmern
Vor allem am Samstag besuchen die Leute in Scharen die örtlichen Einrichtungshäuser. Nach der anstrengenden Shopping-Tour wird der Aufbau des neu Erworbenen meist auf den Folgetag verschoben. Dies ist allerdings sonntags nur ohne Bohrer und Hammer erlaubt. Wer mit einem Handschraubendreher oder mit einem Steck-System arbeitet, der muss sich keine Sorgen machen. Auch ein Umzug kann prinzipiell am Sonntag durchgeführt werden. Denn das Feiertagsgesetzt bestimmt eine Ausnahme im Falle von "unaufschiebbaren Arbeiten, die erforderlich sind zur Befriedigung dringender häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse". Allerdings sind die Arbeiten auf Zimmerlautstärke zu beschränken.
Lärmbelästigungen durch Kinder
Erwachsene kennen meist die Vorschriften und halten sich aus Rücksicht anderen gegenüber daran. Insbesondere Kinder sorgen jedoch oftmals für störenden Lärm und Streit zwischen Nachbarn. Kinderlärm fällt nicht unter das Bundesimmissionsschutzgesetz wie Auto- oder Baustellenlärm. Besonders für Säuglinge und Kleinkinder herrschen keine Ruhezeiten, sofern die Eltern versuchen ihren Nachwuchs zu beruhigen. Für ältere Kinder und Teenager gilt jedoch in der Wohnung das Musikhören und die Gespräche auf Zimmerlautstärke zu beschränken.
Die Faustformel für einen friedlichen Sonntag
Allgemein ist es also möglich auch am Sonntag Hausarbeiten zu verrichten. Man sollte jedoch bedenken, dass insbesondere am letzten Wochentag strengere Vorschriften als an anderen Tagen gelten. Wer keine direkten Nachbarn hat oder mit diesen gelegentliche Lärmüberschreitung abgesprochen hat, der kann sich nach dem juristischen Sprichwort "Wo kein Kläger, da kein Richter" auch etwas mehr erlauben.