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In Rente mit 55, 63 oder 65 Jahren: Mit diesen Abschlägen musst du rechnen

Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss dafür meist einen hohen Preis in Form von Rentenabzügen zahlen. Doch wie hoch sind die Einbußen genau? Wir verraten dir, wie du das ganz einfach selbst berechnen kannst.
  • Wann kannst du frühestens in Rente gehen?
  • Wann lohnt sich für dich ein vorzeitiger Ruhestand?
  • Wie kannst du das berechnen?

Die meisten Menschen haben große Vorfreude, wenn der Ruhestand naht. Die Vorstellung, nicht mehr jeden Tag arbeiten zu müssen und stattdessen das Leben genießen zu können, ist verlockend. Weil die Lebenserwartung aber steigt und das Rentensystem stetig gefüttert werden muss, wird das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten verlegt. Waren es mal 63 Jahre, so wurde es stufenweise bis aktuell 67 Jahre angehoben.   

Frührente und Abschläge: Damit musst du rechnen, wenn du früher in Rente gehst

Das heißt: Alle, die ab Jahrgang 1964 geboren sind, müssen bis 67 Jahre arbeiten. Wenn du schon früher deinen Ruhestand genießen möchtest, dann ist das durchaus möglich. Allerdings musst du in dem Fall mit einem Abschlag auf deinen erworbenen Rentenanspruch rechnen - doch auch hier gibt es ein Mindestalter. Wer zu weit unter der Grenze liegt, kann noch keine staatliche Rente beziehen.

Alternativ kannst du auch eine Ausgleichszahlung leisten. Die fällt immer individuell aus und berechnet sich im Wesentlichen nach deiner Erwerbsbiografie. Zusätzlich gibt es die folgenden Ausnahmen für das Renteneintrittsalter:

  • Besonders langjährige Versicherte: Wenn du 45 Beitragsjahre erreicht haben solltest, kannst du ohne Abschläge Rente beziehen. Geburtenjahrgänge nach 1964 können dadurch bereits mit 65 Jahren in Rente.
  • Jahrgänge vor 1964: Wer zwischen 1949 und 1963 geboren wurde, darf bereits nach 35 Versicherungsjahren in Rente. Diese Jahrgänge können somit von der Rente ab 63 Jahren profitieren - ohne Abschläge. Alle Voraussetzungen für eine Frührente ohne Abschläge sind hier zusammengefasst.
  • Menschen mit Behinderung: Liegt eine Schwerbehinderung vor, können die Betroffenen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente. Mit Abschlägen kann die Rente schon mit 62 Jahren angetreten werden.
  • Bergleute: Die Altersrente für Menschen, die langjährig unter Tage gearbeitet haben, liegt noch bei 60 Jahren. Stufenweise soll diese jedoch auf 62 Jahre angehoben werden.
  • Erwerbsminderungsrente: Auch hier wird das Mindestalter für eine abschlagsfreie Rente angehoben, auf 65 Jahre.
  • Hinterbliebenenrente: Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau wird deren Rente ab einem bestimmten Alter zum Teil ausgezahlt. Schrittweise wird dieses Mindestalter auf 47 Jahre angehoben. Liegt der Todeszeitpunkt vor dem 1. Januar 2029 kann die Hinterbliebenenrente schon früher ausgezahlte werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung wäre dies 2023 schon ab 46 Jahren möglich.

Eine weitere wichtige Altersgrenze: Mit 55 Jahren kannst du zwar noch nicht abschlagsfrei in Rente, du kannst aber in die Altersteilzeit wechseln. Dabei wird die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Das Gehalt halbiert sich damit zwar auch, der Arbeitgeber zahlt aber zusätzliche Rentenbeiträge. So sollen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge Einbußen bei der Rente abgefedert werden. Doch nicht jedes Unternehmen bietet das Modell an.

Ob du dir einen früheren Ruhestand leisten kannst, hängt natürlich entscheidend davon ab, welchen Rentenanspruch du zum Zeitpunkt eines möglichen Rentenbezugsbeginns erreicht hast. Der Anspruch errechnet sich mit der sog. Rentenformel. In ihr werden Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert miteinander multipliziert. Wichtig zu wissen ist, dass unser Rentensystem umlagefinanziert arbeitet. Du baust im Laufe deiner Beitragszeit also kein Kapital für deine eigene Rente auf, sondern finanzierst mit den monatlichen Beiträgen die Rente der aktuellen Rentner. Du erwirbst also lediglich einen Anspruch auf Rente, kannst aber nicht auf ein konkret von dir angespartes Kapital zurückgreifen. 

Wenn du früher in Rente gehen willst, hast du einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat bis zu deinem regulären Renteneintrittsalter einzukalkulieren. Maximal kann die Rente um 14,4 Prozent gekürzt werden, der vorzeitige Ruhestand ist somit frühestens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich.

Wann kann ich frühestens in Rente?

Wer statt mit 67 Jahren schon mit 63 die Rente antreten will, bekommt also 14,4 Prozent weniger. Bezogen auf die durchschnittliche Standardrente, die für die alten Bundesländer 2022 bei 1620,90 Euro brutto lag, wären das demnach monatlich rund 233 Euro weniger Rente. Beim Ruhestand mit 65 Jahren lägen die Abzüge bei 7,2 Prozent. Gemessen an der Standardrente landen etwa 116 Euro weniger auf dem Konto.

Ein früherer Ausstieg aus dem Arbeitsleben wird sich für dich nur dann rechnen, wenn du, vielleicht zusammen mit anderen getroffenen Vorsorgemaßnahmen, deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst. Das stellt sich natürlich individuell völlig unterschiedlich dar. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten wie Miete, Nahrung, Kleidung, Strom, Wasser und Heizung, solltest du noch Kosten für Versicherungen, Auto, Freizeit oder Urlaub berücksichtigen. Es kommt deshalb sowohl auf die Höhe deines Rentenanspruchs an, als auch auf deine persönliche Situation und die Art deiner Lebensführung.

Diese Punkte schaffen eine gute Grundlage, um inklusive deiner um den Abschlag verminderten gesetzlichen Rente sorgenfrei den Lebensabend genießen zu können:

  • Du konntest in frühen Jahren ausreichend sparen, Geld anlegen oder investieren
  • Eine langlaufende Lebensversicherung wird steuerfrei fällig wird (bei Abschluss vor dem 31.12.2004 und mindestens 12 Jahren Laufzeit)
  • Du lebst in bereits abbezahltem Eigentum
  • Du hast Geld oder Eigentum geerbt

Seit langem ist jedoch klar, dass die gesetzliche Rente alleine nicht reichen wird, um sorgenfrei den Lebensabend genießen zu können. Mit dem sogenannten Rentenabschlags-Rechner kannst du selbst ganz einfach berechnen, wann und um wie viele Jahre früher du in Rente gehen kannst - und was dich das kostet.

Rentenabschlagsrechner: Wann lohnt es sich früher in Rente zu gehen?

Dazu trägst du dort nur dein Geburtsdatum ein und gibst noch an, ob du ggf. schwerbehindert bist oder nicht. Als Ergebnis erhältst du die Information, ab wann du frühestens in Rente gehen kannst und wie hoch die prozentualen Abschläge sein werden. So kannst du selbst schauen, ab wann es sich für dich rechnet. Wenn du beispielsweise 1985 geboren bist und mit 65 Jahren in Rente gehen möchtest, sind es "nur" noch 7,2 % Abschlag.

Außerdem ein kleiner Lichtblick: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Noch mehr Neuerungen rund um die Rente und Rentensteuer findest du hier.

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Vorschaubild: © lev dolgachov/Colourbox.de